Bern (sda) Nach dem Nationalrat soll auch der Ständerat der Fristenlösung zustimmen. Seine Rechtskommission schlägt aber vor, dass der Arzt die Frau vor dem Schwangerschaftsabbruch auf die Möglichkeit einer unabhängigen Beratung hinweisen muss.

Nach dem Beschluss des Nationalrates und dem Antrag der Ständeratskommission soll der Schwangerschaftsabbruch während der ersten 14 Wochen nach Beginn der letzten Periode straflos sein. Später wäre ein Abbruch nur noch straflos, wenn nach ärztlichen Urteil eine schwere Gefahr droht.

Ein Schritt hin zur CVP

Im Einklang mit der grossen Kammer lehnte die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen das "Schutzmodell" der CVP ab, das zwingend eine Beratung der Schwangeren durch eine anerkannte Stelle verlangt. Nach Auskunft von Präsident Dick Marty (FDP/TI) befürchtet sie, dass ein obligatorische Beratung zur reinen Formalität verkäme.

Stattdessen entschied sich die Kommission für einen Mittelweg: Der Arzt soll die Frau darauf hinweisen müssen, dass sie sich bei einer unabhängigen Stelle beraten lassen kann. Ob sie davon Gebrauch machen will, ist der Frau freigestellt. Die Kantone müssen für ein genügendes Angebot an staatlichen oder privaten Beratungsstellen sorgen.

Personal darf sich weigern

Im Gesetz ausdrücklich festhalten will die Kommission, dass Medizinalpersonen nicht benachteiligt werden dürfen, wenn sie die Mitwirkung an einem straflosen Schwangerschaftsabbruch verweigern. Mit dem Nationalrat ist sie zudem der Ansicht, dass der Eingriff zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen gehört.

Laut Marty war die Diskussion in der Kommission "sehr sachlich" und mit den emotionsgeladenen Auseinandersetzungen in früheren Jahren nicht zu vergleichen. Eintreten auf den Grundsatz der Fristenlösung war unbestritten. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 6 zu 3 Stimmen.

Das letzte Wort hat das Volk

Sicher ist bereits heute, dass über die künftige Regelung des Schwangerschaftsabbruchs das Volk entscheiden wird. Abtreibungsgegner haben gegen jegliche Form der Fristenlösung das Referendum angekündigt. Beim Bundesrat liegt zudem die restriktive Volksinitiative "Mutter und Kind".

Positive Reaktion

Begrüsst wurde der Entscheid der Rechtskommission von der Arbeitsgruppe "Schwangerschaftsabbruch". Die Arbeitsgruppe, die sieben Frauendachverbände und Fachorganisationen mit insgesamt über einer halben Million Mitglieder vertritt, zeigte sich in einem Communiqué vom Freitag befriedigt.

Die Kommision habe sich klar zum Selbstentscheidungsrecht der Frau bekannt. Das CVP-Modell wäre einer erneuten Bevormundung der Frau gleichgekommen. Zur Verminderung von Schwangerschaftsabbrüchen trage keine obligatorische Beratung bei, sondern eine gute Präventionspolitik und ein tragfähiges soziales Netzt, schreibt die Arbeitsgruppe.

sda/ats 07.04.2000