Bern (sda) Die Umweltkommission des Ständerates lehnt es einstimmig ab, die privaten Waldbesitzer nach "Lothar" mit 120 Millionen aus der Bundeskasse zu entschädigen. Sie setzt auf den Elementarschädenfonds, der freiwillig 30 Millionen auszahlen will.

Damit hat die Ständeratskommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) eine wichtige Differenz zu den Beschlüssen des Nationalrats geschaffen. Ihre Anträge zum zweiten Teil der Massnahmen zur Bewältigung der Orkanschäden kommen im Juni ins Plenum. Ein Sofortpaket haben die Räte im März gutgeheissen.

Die Nationalbank hilft...

"Wir wollen die gefallenen Bäume nicht vergolden", sagte UREK-Präsidentin Erika Forster (FDP/SG) am Donnerstag im Bundeshaus vor den Medien. Die vom Nationalrat auf Antrag von Max Binder (SVP/ZH) gesprochene Direkthilfe von 120 Millionen an die privaten Waldbesitzer sei "weit überrissen".

Auf der Suche nach einer Ersatzlösung stiess die Kommission auf den Elementarschädenfonds, der eben von der Nationalbank 244 Millionen - den Gegenwert nicht eingetauschter alter Banknoten - erhalten hat. Dessen Geschäftsführer stellte für Härtefälle einen freiwilligen Beitrag von 30 Millionen in Aussicht.

Laut Forster genügt diese Summe, zumal den privaten Waldbesitzern bereits unter andern Titeln geholfen werde. Pro Hektare geschädigten Waldes gebe es immerhin rund 5000 Franken. Die Lösung mit dem Fonds habe auch den grossen Vorteil, dass die Kredite des Bundes nicht aufgestockt werden müssten.

Sonst keine grossen Differenzen

Bei den andern Massnahmen - namentlich der Lagerung von Holz, der Ausscheidung von Waldreservaten und den rückzahlbaren Darlehen an Investitionen - schloss sich die UREK im Wesentlichen den Anträgen des Bundesrates und den Beschlüssen des Nationalrates an. Dasselbe gilt für die Zulassung von 40-Tönnern für die Holzabfuhr.

Insgesamt hiess die Ständeratskommission Kredite von rund 200 Millionen Franken gut. Die von beiden Kammern im März bewilligten Sofortmassnahmen kosten gegen 150 Millionen. Zur Annahme empfiehlt die UREK dem Zweitrat auch die Vorlage für einen Bundesbeitrag von 140 Franken pro umgeworfenen Obstbaum.

sda/ats 11.05.2002