Von 80 Anträgen zur Änderung des AHV-Gesetzes hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) nach Auskunft ihrer Präsidentin Rosmarie Dormann (CVP/LU) 20 behandelt, die alle die Beiträge an das Sozialwerk betrafen. Dabei folgte sie weitgehend den Anträgen des Bundesrates.
Insbesondere hiess die Kommission den Vorschlag gut, den Beitragssatz der Selbständigerwerbenden von 7,8 auf 8,1 Prozent zu erhöhen und den Freibetrag für erwerbstätige Rentner aufzuheben. Diese Massnahmen bringen zusammen Mehreinnahmen von knapp 300 Millionen Franken.
Welches Rentenalter?
Hauptthema der Sitzung vom 20./21. Oktober wird laut Dormann das Rentenalter sein. Der Bundesrat schlägt das Rentenalter 65 für beide Geschlechter ab 2009 vor - verbunden mit der Möglichkeit, ab 62 Jahren eine gekürzte Rente vorzubeziehen. Verschiedene Parteien haben andere Lösungen ins Spiel gebracht.
Erst nach dem AHV-Gesetz will die Kommission den Finanzierungsteil des Pakets behandeln. Hier geht es um eine Verfassungsvorlage, mit welcher der Bundesrat zur langfristigen Sicherung von AHV und IV zusätzliche Mehrwertsteuerprozente erheben will.
Statistische Lücken
Nach Auskunft Dormanns ist die Kommission entschlossen, die 11. AHV-Revision in der Tessiner Märzsession 2001 vor das Plenum zu bringen. Gleichzeitig soll dann auch die 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge behandelt werden. Die Detailberatung zum BVG hat die Kommission noch nicht aufgenommen.
Gestört fühlte sich die Kommission in ihrer Arbeit durch statistische Lücken. Im Hinblick auf spätere Revisionen ersucht sie deshalb den Bundesrat mit einer Motion, die Mittel für unerlässliche gesellschaftliche, wirtschaftliche und demografische Daten bereitzustellen.
sda/ats 08.09.2000