Bern (sda) Die Teuerung soll zu 100 und nicht nur zu 80 Prozent auf die Mieten überwälzt werden dürfen. Die nationalrätliche Rechtskommission (RK) hat den Gegenvorschlag zur Initiative "Ja zu fairen Mieten" eigentümerfreundlicher ausgestaltet.

Die RK lehnte die Initiative des Mieterinnen- und Mieterverbandes mit 13 zu 6 Stimmen ab. Das Volksbegehren will dafür sorgen, dass künftig auch sinkende Hpothekarzinsen weitergegeben werden müssen. Sprunghafte Mietzinserhöhungen sollen durch einen "geglätteten" Hypo-Zinssatz vermieden werden.

Die RK bereinigte in fünf Sitzungen den bundesrätlichen Gegenvorschlag, der Hypothekarzins und Mietzins entkoppelt und vom System der Kostenmiete zur Vergleichsmiete übergeht. Dabei prallten die Interessen des Mieterinnen- und Mieterverbandes mit jenen des Hauseigentümerverbandes aufeinander.

Neue Missbrauchsdefinition

Wie RK-Präsident Alexander Baumann am Dienstag vor den Medien ausführte, ist in der Wintersession eine lange Debatte über das neue Mietrecht zu erwarten, konnte die Kommission doch die 50 Einzelanträge nur auf 18 Minderheitsanträge reduzieren. Der Mieterschutz lehnt den Gegenvorschlag in der RK-Fassung ab.

Nach Beschluss der RK darf die Teuerung ganz und nicht nur gemäss Bundesrat zu vier Fünfteln überwälzt werden. Vermieter dürfen die Mieten zudem alle vier Jahre erhöhen, wenn diese unter dem orts- und quartierüblichen Standard liegen. Mietbeginn, Handwechsel oder Wertsteigerungen werden nicht vorausgesetzt.

Neu soll ein Mietzins als missbräuchlich gelten, wenn er vergleichbare Mietzinsen erheblich übersteigt. Nach Meinung von Bundesrat und Kommissionsmehrheit liegt die Grenze bei 15 Prozent. Eine Minderheit will auf 20 Prozent gehen, einen weitere Minderheit will gar keinen Spielraum offenlassen.

Kostenpflichtiges Gerichtsverfahren

Bei der Festlegung der orts- und quartierüblichen Mietzinsen sollen nach Kommissionsbeschluss nicht nur die Luxuswohnungen, sondern auch Genossenschafts- und Gemeindewohnungen ausgenommen werden. Bei Geschäftsräumen genügt der Vergleich mit drei ähnlichen Objekten.

Während das Verfahren vor den Schlichtungsbehörden kostenlos bleibt, sollen nach Mehrheitsbeschluss Gerichtsverfahren kostenpflichtig sein. Der Bundesrat hatte Unentgeltlichkeit bei einem Streitwert bis zu 20 000 Franken vorgeschlagen. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 14 zu 8 Stimmen.

Anita Thanei (SP/ZH) sagte namens der Minderheit, die Kommission habe den bundesrätlichen Gegenvorschlag noch verschlechtert. Aus dem Mieterschutz sei ein Investorenschutz geworden, der das geltende Recht unterschreite. Bei den Mietzinsen sei eine nicht sozialverträgliche "Erhöhungsspirale" programmiert.

sda/ats 31.10.2000