Bern (sda) Die Wasserkraft soll bei der Öffnung des Strommarktes gegenüber dem Atomstrom privilegiert werden. Die zuständige Nationalratskommission will dabei weiter gehen als der Ständerat. Für die Differenzbereinigung sind 15 Minderheitsanträge angesagt.

Mit 23 zu 2 Stimmen beschloss die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK), für die Bundesdarlehen an nicht amortisierbare Wasserkraftwerke Vorzugszinsen vorzusehen. Die Darlehen samt Zinsen sollen erst zurückbezahlt werden müssen, wenn die Eigenkapitallage (Ständerat: Ertragslage) dies erlaubt.

Wie Präsidentin Doris Stump (SP/AG) am Freitag weiter mitteilte, beschloss die UREK mit 15 zu 8 Stimmen, dass der Bund in Ausnahmefällen auch Darlehen zur Erneuerung bestehender Wasserkraftwerke ausrichtet. Dies wenn positive Effekte auf die Umwelt, die Landschaft und den Gewässerschutz zu erwarten sind.

Schliesslich sollen die Stromverteiler erneuerbaren Strom aus Kleinkraftwerken bis 500 Kilowatt Leistung während zehn Jahren gebührenfrei durchleiten müssen. Dazu kommt der frühere Entscheid der Kommission, eine kostendeckende Entsorgungsabgabe auf Nuklearstrom zu erheben.

Mit 14 zu 11 Stimmen übernahm die Kommission die vom Ständerat beschlossene schnellere Marktöffnung: In den sofortigen Genuss der schätzungsweise bis zu 30 Prozent tieferen Preise sollen nicht nur die Grossbetriebe, sondern auch die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und die Haushalte kommen.

Die erste Marktöffnungsquote beträgt danach 20 statt 10 Prozent. Drei Jahre später steigt sie auf 40 und nach sechs Jahren auf 100 Prozent. Gegen dieses Tempo wurde laut Stump aus der Romandie und aus den Gewerkschaften mit dem Referendum gedroht. Das Strommarktgesetz soll in der Dezembersession bereinigt werden.

sda/ats 24.11.2000