Wie Kommissionspräsident Jean-Philippe Maitre (CVP/GE) am Montag mitteilte, hat die WAK mit ihrem Eintretensentscheid den klaren Willen manifestiert, für mehr Wettbewerb im Markt zu sorgen. So sollen missbräuchliche Kartelle sofort und nicht erst im Wiederholungsfall gebüsst werden.
Mit 13 zu 12 Stimmen beschloss die Kommission, in die hängige Kartellrechtsrevision auch die Zulassung von Parallelimporten einzubeziehen und dieses Problem nicht aufzuschieben. Für ihre Sitzung vom 8. Juli bestellte sie einen Zusatzbericht über die wettbewerbsrechtlichen Probleme bei Parallelimporten.
Bei Parallelimporten kann der Händler am Generalimporteur vorbei Waren dort einkaufen, wo sie am billigsten sind. Vorbehalten ist der Patentschutz. Die WAK lässt nun untersuchen, wann Parallelimporte bei harten Kartellen zugelassen werden können. Marken- und patentrechtliche Fragen werden erst später behandelt.
Heikler politischer Entscheid
An ihrer nächsten Sitzung werde die WAK die Detailberatung des neuen Kartellrechtes aufnehmen und die Kriterien für die Zulassung von Parallelimporten einbauen, sagte Maitre. Es sei nicht einmal klar, ob von den Einfuhren billigerer Waren die Konsumenten oder die Importeure profitierten.
Letztlich handle es sich um einen heiklen politischen Entscheid in einem hochkomplexen Dossier, sagte Maitre. Es müsse das richtige Mass zwischen der Förderung des Wettbewerbs und dem Schutz von Forschung und Entwicklung gefunden werden.
sda/ats 14.01.2002