Bei der 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) folgte die SGK ihrer von Christine Egerszegi (FDP/AG) geleiteten Subkommission. Ziel ist es, die Altersvorsorge von Personen mit kleinen Einkommen und Teilzeitarbeitenden zu stützen, damit sie nicht unter die Armutsgrenze fallen.
Dreimal teurer
Wie Präsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) am Freitag mitteilte, beschloss die SGK mit 16 zu 5 Stimmen, die Einkommensgrenze für das Pensionskassenobligatorium von 24 720 auf 12 360 Franken im Jahr oder 1030 Franken pro Monat zu senken. Das ergibt BVG-Mehrkosten von rund 900 statt 300 Millionen gemäss Vorschlag des Bundesrates.
Mit 13 zu 9 Stimmen lehnte die SGK eine Mittellösung ab, die den heutigen Schwellenwert von 24 720 lediglich auf 18 540 Franken senken will. Bei dieser Lösung könnten auch Arbeitnehmende mit mehreren kleineren Jobs eine Rente ansparen. Die SGK zog den tieferen Schwellenwert einer Kumulation der Einkommen vor.
Mit dem Entscheid der SGK werden nach ihren Berechnungen gegen 50 Prozent der Frauen und an die 35 Prozent der Männer besser versichert sein. Neu versichert werden 17 Prozent der Frauen und 7 Prozent der Männer. Keine Pension ansparen können 17 Prozent der Frauen und 8 Prozent der Männer.
Rentenkürzung noch offen
Der so genannte Umwandlungssatz, der dazu dient, nach Massgabe des angesparten Altersguthabens die Rente zu berechnen, soll wegen der steigenden Lebenserwartung von heute 7,2 stufenweise auf 6,8 Prozent gesenkt werden. Die zeitliche Staffelung wird noch überprüft. Der Bundesrat schlägt 6,65 Prozent bis 2016 vor.
Der tiefere Umwandlungssatz hätte eine Rentenkürzung zur Folge. Mit einem Zuschussmodell soll dafür gesorgt werden, dass das Leistungsniveau beibehalten werden kann, sagte Egerszegi. Die grösseren Pensionskassen hätten der Alterung der Versicherten in ihren Rückstellungen Rechnung getragen.
Die Diskussion der BVG-Revision wird im Februar fortgesetzt. Nach Angaben von Bortoluzzi lagen bei Beratungsbeginn 115 Einzelanträge vor. Mit Minderheitsanträgen sei zu rechnen, die zum Teil die Anträge des Bundesrates - ohne tieferen Schwellenwert - aufnehmen.
sda/ats 01.02.2002