Bern (sda) Nach dem Muster des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann soll auch ein Büro für die Gleichstellung Behinderter geschaffen werden. Das schlägt die Sozialkommission des Nationalrates (SGK) vor.

Die SGK hat das Behindertengleichstellungsgesetz, den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte", rechtzeitig für die Junisession verabschiedet. Dabei ging sie im Behindertenschutz wesentlich weiter als der Ständerat und nahm dabei namhafte Mehrkosten in Kauf.

Wie Kommissionspräsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) am Dienstag mitteilte, hat die SGK ihre Beschlüsse stets mit Zweidrittelsmehrheit gefasst. Für die 18 Artikel des Gleichstellungsgesetzes seien indes 21 Minderheitsanträge gestellt, die zumeist auf die Position des Ständerates zurückkehren möchten.

Allgemeiner Diskriminierungsschutz

Das neue Gesetz will mit klagbaren Rechten dafür sorgen, dass Behinderte in der ganzen Lebenswelt nicht mehr benachteiligt sind. Nach dem Beschluss der SGK des Nationalrates soll ihnen auch Zugang zu Aus- und Weiterbildung, für Sehbehinderte zum Internet, für Hörbehinderte zum Fernsehen gesichert werden.

Nicht nur alle öffentlich zugänglichen Neubauten sollen behindertengerecht sein. Auch die Altbauten sollen binnen 20 Jahren für Behinderte zugänglich gemacht werden. Privathäuser mit sechs (Ständerat acht) Wohnungen müssen angepasst werden, was Mehrkosten von schätzungsweise 2,34 Milliarden Franken verursacht.

Gesamtkosten nicht bezifferbar

Von der Anpassungspflicht befreit werden sollen Unternehmen, die weniger als eine Million Umsatz pro Jahr machen. Das Büro für die Gleichstellung der Behinderten wird mit drei bis vier Stellen ausgestattet. Der Bund soll die Kompetenz erhalten, Pilotprojekte zur Integration Behinderter ins Erwerbsleben zu finanzieren.

Die Gesamtkosten der Gleichstellung der Behinderten sei nicht abschliessend bezifferbar, sagte Bortoluzzi. Zahlenmässig fest stehe nur der SGK-Beschluss, nach Vorschlag des Bundesrates für die Finanzierung von Massnahmen im öffentlichen Verkehr zu Gunsten von Behinderten einen Zahlungsrahmen von 300 Millionen gutzuheissen.

sda/ats 28.05.2002