Kernpunkt des Vertrags ist die Beschränkung der Anflüge über Süddeutschland bis 2005 von heute 154 000 auf unter 100 000. Seit dem 19. Oktober 2001 gilt eine um drei Stunden verlängerte Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr, die an Wochenenden ab dem 27. Oktober auf 20 bis 9 Uhr erstreckt wird.
Der Nationalrat war mit 105 zu 79 Stimmen auf den Vertrag nicht eingetreten. Dies obschon Deutschland angekündigt hat, dass bei einem Nein eine einseitige Verfügung ohne Übergangsfrist erlassen würde und die Lotsendienste über Süddeutschland von Skyguide an die deutsche Flugsicherung überginge.
Pro und kontra
Wie Kommissionspräsident Ernst Leuenberger (SP/SO) am Dienstag vor den Medien erklärte, hat die KVG vor ihrem Entscheid Vertreter der militärischen und zivilen Flugsicherung, der Kantone Zürich und Aargau, Spezialisten des Völker- und Prozessrechts sowie die Leiter der Swiss und des Flughafen Klotens angehört.
Die Vertreter von Skyguide und der Armee hätten sich für den Vertrag ausgesprochen, berichtete Leuenberger. Wenn die schweizerische Flugsicherung die Flugzeuge erst ab der Grenze übernehmen könnte, entstünden Kapazitätsprobleme. Die Armee müsste wohl neue Trainingsräume suchen.
Die Kantone Zürich und Aargau lehnten den Vertrag wegen der Kapazitätseinschränkung, der Wochenend- und Nachtregelung ab, sagte Leuenberger. Die Rechtskonsulentin von Swiss, Regula Dettling-Ott, habe die Chancen, eine einseitige Vordnung Deutschland vor Gericht oder allenfalls in Brüssel anzufechten, als gut bezeichnet.
In der Herbstsession
Die Chefs von Swiss Air Lines, André Dosé, und von unique zurich airport, Josef Felder, haben sich laut Leuenberger unmissverständlich gegen den Vertrag ausgesprochen. Sie befürchteten unter dessen Regime zu grosse Einschränkungen für die Fluggesellschaft und für Kloten.
Leuenberger wollte keine Prognose für den Kommissionsentscheid abgeben. Wirklich Neues habe er bei den Hearings nicht erfahren. "Sensationell neue Argumente" seien nicht aufgetaucht. Die Vorlage soll in der Herbstsession beraten werden. Anträge auf Nichteintreten oder Rückweisung seien bisher nicht gestellt.
Auch die Aussenpolitische Kommission befasste sich mit dem Staatsvertrag. Ihren Mitbericht an die KVF wird sie erst nach dem Entscheid des Bundestages vom 12. September verabschieden. Sie sei sich noch nicht im Klaren, wie schwer sich eine Ablehnung auf die Beziehungen mit Deutschland auswirken würde, referierte Leuenberger.
sda/ats 20.08.2002