Bern (sda) Die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) kann vom Zweitrat nicht in der Herbstsession behandelt werden. Die Nationalratskommission (SGK) hat die heikelsten Fragen noch vor sich. Vorwärts macht sie mit der monistischen Spitalfianzierung.

SGK-Präsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) zeigte sich vor den Medien "etwas geknickt": Trotz zwei weiteren Sitzungstagen in der nächsten Woche werde die KVG-Vorlage für diese Session nicht reif. Das Problem des Kontrahierungszwangs und das Sozialziel für die Prämienverbilligung seien noch gar nicht zur Sprache gekommen.

Druck auf den Bundesrat

Fest steht hingegen, wie in den nächsten Jahren die Spitäler zu finanzieren sind. Kantone und Krankenkassen bezahlen die Leistungen der Grundversicherung aller Spitäler je zur Hälfte, wobei neu auch die Investitionskosten anrechenbar sind. Kantonsbeiträge gibt es auch für Patienten mit einer Zusatzversicherung.

Mittelfristig strebt das Parlament eine monistische Spitalfinanzierung an, bei der die Kassen als einzige Kostenträger wirken und von den Kantonen Zuschüsse erhalten. Nach dem Beschluss des Ständerates soll der Bundesrat diesen Systemwechsel innert fünf Jahren nach dem Inkrafttreten der KVG-Revision beantragen.

Die Nationalratskommission will das Tempo verschärfen. Mit 10 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen setzte sie die Frist für die bundesrätliche Botschaft auf Juni 2005 fest. Die Linke bekämpfte den Systemwechsel grundsätzlich, unterlag aber mit 14 zu 8 Stimmen.

Weniger Kantönligeist

Mit einem oppositionslos angenommenen "antiautoritären Bundeskompetenzartikel" (Bortoluzzi) rüttelt die SGK vorsichtig am Kantönligeist: Im Einvernehmen mit den Kantonen soll der Bundesrat Grundsätze einer interkantonalen Spitalplanung aufstellen können. In der Spitzenmedizin wurde die Planungskompetenz mit 12 zu 7 Stimmen dem Bund allein zugewiesen.

Mit 13 zu 11 Stimmen verankerte die SGK eine freiwillige "Hotellerie-Versicherung" im Gesetz. Die Kassen sollen diese Versicherung ohne Vorbehalte anbieten müssen. Wer im Spital eine komfortablere Unterkunft wünscht, muss einen Prämienzuschlag entrichten. Diskussionslos nahm die SGK auch Geburtshäuser ins Gesetz auf.

Grundsätzlich gutgeheissen wurde auch die vom Bundesrat in die Revision nachgeschobene Gesundheitskarte. In einer ersten Phase soll diese vorab administrative Vereinfachungen bringen. Später könnten darauf auch medizinische Daten gespeichert werden, sagte Bortoluzzi. Weil dies Datenschutzprobleme aufwerfe, habe die Kommission einen Bericht verlangt.

Zwei heisse Eisen

Noch zu behandeln hat die SGK insbesondere die Frage des Kontrahierungszwangs. Der Ständerat möchte es den Kassen freistellen, mit welchen Ärzten sie zusammenarbeiten wollen. Der Bundesrat will diese Massnahme zur Kostendämpfung genauer prüfen auf die nächste Revision verschieben.

Zu reden geben dürfte auch das Sozialziel, mit dem der Ständerat die Prämienlast der Haushalte auf 8 Prozent des Einkommens begrenzt hat. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat ein flexibleres und billigeres Regime vorgeschlagen, welches das Sozialziel je nach Einkommen unterschiedlich ansetzt.

sda/ats 30.08.2002