Vor den Medien sprach Kommissionspräsident Hansheiri Inderkum (CVP/UR) am Freitag von einer "Revitalisierung des Föderalismus": Die NFA will das Gefälle zwischen reichen und armen Kantonen abbauen, das Gewirr der Kompetenzen und Geldströme im Bundesstaat entflechten und die Kantone in ihrem Gestaltungsspielraum stärken.
Ein Paket von Verfassungsänderungen passierte in der Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das neue Finanzausgleichsgesetz mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen. In den Enthaltungen kamen laut Inderkum vor allem Bedenken jener Kantone zum Ausdruck, die vom neuen Regime eine stärkere Belastung befürchten.
Reiche nicht überfordern
Beim Ressourcenausgleich von 2,4 Milliarden Franken nahm die Kommission die Befürchtungen reicher Kantone wie Zürich, Zug und Genf auf. Laut Bundesrat soll der Beitrag der ressourcenstarken Kantone zugunsten der ärmeren Gliedstaaten mindestens zwei Drittel des Bundesbeitrags ausmachen, diesen aber nicht übersteigen. Die Kommission legte die Obergrenze auf drei Viertel des Bundesbeitrags fest.
Gleichzeitig verlagerte sie die Begrenzung vom Gesetz in die Verfassung. Eine Korrektur beschloss man auch beim Härteausgleich von 430 Millionen Franken, der verhindern soll, dass auch ressourcenschwache Kantone anfänglich schlechter fahren: Dieser Ausgleich soll innert 24 Jahren sukzessive abgebaut und nicht von der Bundesversammlung aufgehoben werden.
Pflicht zur Zusammenarbeit
In 9 Bereichen - darunter Strafvollzug, Universitäten, Abfallentsorgung, überregional bedeutende Kultureinrichtungen, öffentlicher Agglomerationsverkehr und Spitzenmedizin - sollen die Kantone zur Zusammenarbeit verpflichtet werden können. Auch diesen Katalog verschob die Kommission vom Gesetz in die Verfassung, was eine spätere Änderung erschwert.
Zurückbinden will die Kommission zudem den Bundesrat: Über die Allgemeinverbindlichkeit interkantonaler Verträge (auf Antrag von mindestens 18 Kantonen) oder über die Beteiligungspflicht eines oder mehrerer Kantone (auf Antrag von mindestens der Hälfte der Kantone) soll nicht die Regierung, sondern das Parlament entscheiden.
Die Aufgabeentflechtung
In 7 Bereichen weist die NFA dem Bund die alleinige Kompetenz zu, 13 Bereiche werden kantonalisiert, 12 Bereiche zu gemeinsamen Verbundaufgaben erklärt. Dieser Aufgabenentflechtung stimmte die Ständeratskommission zu. Gleichzeitig versuchte sie laut Inderkum Bedenken zu zerstreuen, Kantonalisierungen im Sozialbereich könnten zu einem Leistungsabbau führen.
So werden die Kantone verpflichtet, die bisherigen Leistungen der IV an Anstalten, Werkstätten und Wohnheime bis zum Vorliegen genehmigter Behindertenkonzepte, mindestens aber noch während dreier Jahre zu übernehmen. Auch die Spitex-Leistungen für Betagte und Behinderte sollen sie bis zum Vorliegen einer eigenen Regelung weiterhin ausrichten.
Den Kampf angesagt
Die in der "Interessengemeinschaft Sozialer Finanzausgleich" zusammengeschlossenen Organisationen - darunter Pro Infirmis und Pro Senectute - sind damit nicht zufrieden und haben der Vorlage in der jetzigen Form den Kampf angesagt. "Die NFA wird auf Kosten behinderter und betagter Menschen finanziert", heisst es in einem Communiqué vom Freitag.
Für die Plenardebatte im Herbst hat Kommissionspräsident Inderkum aber ein gutes Gefühl. Die NFA sei nicht nur ein finanzpolitisches, sondern auch ein staatspolitisches Projekt: "Das Gelingen der NFA ist für das Überleben der Föderalismusidee im Sinne einer ehrlichen Partnerschaft von Bund und Kantonen von entscheidender Bedeutung."
sda/ats 06.09.2002