Bern (sda) Nach dem Scheitern der KVG-Revision im Nationalrat hat wieder die Ständeratskommission das Heft in die Hand genommen. Sie will unbestrittene Punkte aus dem Zweitrat übernehmen und für die Aufhebung des Vertragszwangs ein neues Modell vorschlagen.

Zusammen mit dem neuen Departementschef Pascal Couchepin habe die Sozialkommission (SGK) ein speditives Tempo angeschlagen, sagte Präsident Bruno Frick (CVP/SZ) am Dienstag im Bundeshaus vor den Medien. Sie werde ihre neuen Vorschläge im Februar bereinigen und im März der kleinen Kammer vorlegen.

Revision bleibt dringlich

Laut Frick hat sich an den Zielen der KVG-Revision nach dem Debakel im Nationalrat nichts geändert. Es sei dringlich, im Gesundheitswesen Anreize für wirtschaftliches Handeln zu schaffen und die Kosten zu senken. Im Grossen und Ganzen halte die Kommission an den Beschlüssen ihres Rates vom Herbst 2001 fest.

Dies gilt beispielsweise für die neue Spitalfinanzierung, nach der die Kantone und die Krankenversicherer die Leistungen der Grundversicherung sowie die Investitionen künftig je zur Hälfte bezahlen werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, zur Aufteilung der Kosten zwischen Staat und Kassen noch zusätzliche Informationen zu liefern.

Abgestuftes Sozialziel

Auf die Linie des Nationalrates einschwenken will die SGK bei der Prämienverbilligung (Sozialziel). Die maximale Prämienbelastung soll nicht fixe 8 Prozent des Haushaltseinkommens ausmachen, sondern für Familien mit Kindern und für weniger gut Verdienende je nach Einkommen zwischen 2 und 12 Prozent abgestuft werden.

Hier habe sich die SGK auch von finanzpolitischen Überlegungen leiten lassen, sagte Frick. Vor dem Entscheid über den Finanzierungsbeschluss wolle sie die Kostenfolgen aber noch prüfen lassen. Laut Frick muss der Bund mit Mehrkosten von 100 bis 150 Millionen rechnen. Gemäss Ständerat wären es 300 Millionen gewesen.

Kampf dem Ärzteüberfluss

Mit ihrem Rat hält die SGK daran fest, dass die Kassen nicht länger mit allen Ärzten und andern Leistungserbringern im ambulanten Bereich zusammenarbeiten müssen. Statt an den schwer messbaren Kriterien Wirtschaftlichkeit und Qualität soll die Vertragsfreiheit nun aber am Bedarf anknüpfen.

Nach dem Modell der SGK legen die Kantone fest, wie viele Ärzte der einzelnen Sparten es braucht. Die Kassen müssen nur noch mit mindestens so vielen Ärzten Verträge abschliessen, wobei sie ihre Partner frei wählen können. Die SGK will so die Mengenausweitung bremsen, der die Hauptschuld an der Kostenexplosion zugewiesen wird.

Laut Frick soll die Vertragsfreiheit vorerst nur gegenüber neuen Ärzten gelten. Wer bereits auf Kosten der sozialen Krankenversicherung praktiziert, bleibt für 4 bis 6 Jahre unkündbar. Im übrigen können sich die Kassen von "schwarzen Schafen" trennen, wenn sie ihnen mangelnde Wirtschaftlichkeit oder Qualität nachweisen.

Zu wenig Wettbewerb?

Im Nationalrat war die KVG-Revision im Dezember nach einem viertägigen Beratungsmarathon in der Gesamtabstimmung mit 93 zu 89 Stimmen bei 5 Enthaltungen gescheitert. Vor allem FDP und SVP votierten gegen den Erlass, der zu wenig Wettbewerb ins Gesundheitswesen bringe. Die grosse Kammer konnte sich insbesondere nicht zur Abschaffung des Vertragszwangs durchringen.

sda/ats 28.01.2003