Bern (sda) Erwerbstätige Adoptivmütter sollen vom bezahlten  Mutterschafturlaub nicht profitieren können. Die zuständige  Nationalratskommission (SGK) hat am Freitag mit 12 zu 6 Stimmen an  dieser letzten Differenz zum Ständerat festgehalten.

Mit der Mutterschaftsentschädigung im Rahmen der Erwerbsersatzordnung (EO) sollen alle erwerbstätigen Mütter während eines Urlaubs von 14 Wochen 80 Prozent ihres Lohnes erhalten. Der Ständerat votierte auch für einen vierwöchigen bezahlten Urlaub bei Adoption eines Kindes, das jünger als vier Jahre ist. 

Aus abstimmungstaktischen Gründen wolle die SGK auf dieses «kleine Geschenk» von jährlich 2 Millionen Franken an die Adoptivmütter verzichten, sagte Kommissionssprecher Pierre Triponez (FDP/BE), der das Projekt angeschoben hatte. 

   Sonst folgte die Kommission bei der Revision der EO auf der ganzen Linie dem Ständerat. So sollen Frauen bei Kindschaft erst entschädigt werden, wenn sie fünf Monate und nicht nur drei Monate erwerbstätig waren. Im Gegenzug wird der Erwerbsersatz für Militär- oder Zivilschutzleistende von 65 auf 80 Prozent erhöht.

   Die Zusatzausgaben für die EO werden mit 545 Millionen Franken beziffert. Davon werden 483 Millionen für den Mutterschaftsurlaub abgezweigt. Die Reserven dazu sind vorhanden. Aber ab 2008 müssen die EO-Beiträge voraussichtlich von 0,3 auf 0,4 Prozent und ab 2012 auf 0,5 Prozent erhöht werden.

  Zu der Vorlage wird das Volk Stellung nehmen müssen. Die SVP wird in jedem Fall das Referendum ergreifen. Das hat sie an ihrer Delegiertenversammlung in Grenchen SO vor einer Woche beschlossen.