Bern (sda) Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates folgt den Vorschlägen von Justizminister Christoph Blocher zur Verschärfung des Asylgesetzes. Sie heisst die Durchsetzungshaft gut und entwirft ein neues Konzept für die humanitäre Aufnahme.

Wie Präsident Jean Studer (SP/NE) am Freitag an einer Medienkonferenz mitteilte, hat die SPK allen vom Bundesrat abgesegneten Korrekturen Blochers an der nationalrätlichen Fassung des Asylgesetzes zugestimmt. Sie übernahm auch die vom Gesamtbundesrat abgelehnte «Beugehaft» für renitente Illegale.

Ausländer ohne Bleiberecht, die ihre Identität verheimlichen und deshalb nicht heimgeschafft werden können, sollen bis zu 18 Monate in Haft genommen werden. Die Ausschaffungshaft wird auf 18 Monate verdoppelt. Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft dürfen zusammen maximal zwei Jahre betragen.

Nothilfe streichen

Der seit dem 1. April 2004 geltende Sozialhilfestopp soll auf alle Personen mit einem negativen Asylentscheid ausgeweitet werden. Ihnen soll nur noch Nothilfe abgegeben werden. Die Nothilfeleistung muss zeitlich und sachlich gerechtfertigt sein.

Weiter beschloss die SPK, dass die Nothilfe gekürzt oder eingestellt wird, wenn die begünstigte Person unwahre Angaben macht, die Auskunft verweigert oder eine zugewiesene Arbeit oder Unterkunft nicht annimmt. Auch wer nach rechtskräftig verfügter und zumutbarer Wegweisung nicht ausreist, erhält keine Nothilfe mehr.

Neue Härtefallregelung

Der vom Nationalrat beschlossenen Status der humanitären Aufnahme hatte in der SPK keinen Bestand. Die Kommission kam dabei Bedenken der Kantone entgegen, wie Studer ausführte. Das schöne Wort «humanitär» falle zwar aus dem Asylgesetz, doch erhielten die Kantone klare Kriterien, um über ein Bleiberecht entscheiden zu können.

Ist der Vollzug der Weg- oder Ausweisung nicht zulässig, nicht zumutbar oder nicht möglich, verfügt laut SPK das Bundesamt für Migration (BFM) die vorläufige Aufnahme. Die Voraussetzungen dafür sind abschliessend aufgelistet. Das habe seine Vorzüge, sagte Studer, denn das Schlimmste im Asylwesen sei die Unsicherheit.

Neu kann der Kanton eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, wenn sich die Person seit Einreichen des Asylgesuches mindestens fünf Jahre in der Schweiz aufhält, ihr Aufenthaltsort den Behörden immer bekannt war und wenn wegen der guten Integration ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliegt.

Im März im Plenum

In der Gesamtabstimmung passierte das Asylgesetz mit 7 zu 2 Stimmen. Weil Asylgesetz und Ausländergesetz ineinandergriffen, sollen beide in der kommenden Märzsession im Ständerat behandelt werden, sagte Studer. In beiden Fällen beantragt die SPK der kleinen Kammer Verschärfungen der Nationalratsversionen.