Das Bundesgericht habe dem Föderalismus vor dem Binnenmarkt den Vorrang eingeräumt und so die angestrebte Liberalisierung "ausgehebelt".
Laut David schaden kantonale und kommunale Zutrittschranken der Volkswirtschaft, der Innovation und dem Wettbewerb. Trotz dem Widerstand aus einzelnen Kantonen sei man sich in der WAK über alle Parteigrenzen hinweg einig: Wer in einem Kanton zur Berufsausübung zugelassen sei, der müsse auch in jedem andern Kanton wirken dürfen.
Zielsetzung noch verdeutlichen
Die Kommission wolle diesen Grundsatz im Gesetz noch verstärken, sagte David. Bis zur nächsten Sitzung vom 6. September erwarte sie von der Verwaltung entsprechende Vorschläge. Verdeutlicht werden soll beispielsweise, dass die vom Lebensmittelinspektor eines Kantons akzeptierte Etikettierung in allen andern Kantonen auch genügt.
Noch offen ist, ob Gastwirten über das Lebensmittelrecht hinaus gesamtschweizerische Auflagen gemacht werden sollen. David persönlich ist dagegen und räumt einem entsprechenden Antrag wenig Chancen ein. Die Kommission wartet zu diesem Punkt aber noch die Stellungnahmen der Kantone ab.
Noch geregelt werden muss nach Ansicht der WAK das Problem der "Personenfreizügigkeit nach aussen". Wer jenseits der Landesgrenze einen Auftrag ausführt, sollte laut David eine Bestätigung dafür haben, dass er in der Schweiz zur Berufsausübung berechtigt ist. Zum Teil hätten die Branchen dieses Problem schon selber gelöst.
Ob das Binnenmarktgesetz wunschgemäss in der Herbstsession vom Zweitrat behandelt werden kann, hängt vom Tempo der Verwaltung und vom Rücklauf der kantonalen Stellungnahmen ab. David schliesst nicht aus, dass die Beratungen erst in der Dezembersession stattfinden können.