Bern (sda) Nahrungsmittel aus tierischer Produktion sollen nach Herkunft, Produktionsmethode und Tierhaltung deklariert werden müssen. Daran hält die Nationalratskommission bei der Revision des Tierschutzgesetzes gegen den Widerstand des Ständerates fest.

Der Entscheid fiel mit 12 zu 9 Stimmen, wie Präsident Theophil Pfister (SVP/SG) den Medien am Freitag nach der Sitzung der Wissenschaftskommission (WBK) in Rapperswil SG mitteilte. Die Deklarationspflicht sei sei zwar schwierig zu vollziehen, entspreche aber dem Wunsch der Konsumenten nach Transparenz.

Mit 19 zu 4 Stimmen hielt die Nationalratskommission auch daran fest, die Verletzung der Würde des Tieres unter Strafe zu stellen. Der Ständerat hatte diese Bestimmung gestrichen, weil der Straftatbestand nicht hinreichend klar umschrieben sei.

Die andern Divergenzen sollen ausgeräumt werden. Einstimmig beschloss die WBK, dass die chirurgische Ferkelkastration ohne Betäubung ab 2009 verboten wird und der Bundesrat diese Frist um höchstens zwei Jahre verlängern kann, wenn es dann noch keine praktikable Alternative gibt. Stattdessen hatte der Nationalrat ein «grundsätzliches» Verbot ohne Fristerstreckung statuiert.

Mit 17 zu 5 Stimmen schloss sich die Nationalratskommission dem Ständerat auch darin an, dass Tierschutzkontrollen ohne vorgängige Anmeldung durchgeführt werden dürfen. Hier wie - wie auch bei der Deklarationspflicht - gibt es einen Minderheitsantrag.