Bern (sda) Die Rechtskommission (RK) des Ständerates widersetzt sich dem Bundesrat: Mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen bekämpft sie die Volksinitiative gegen das Verbandsbeschwerderecht. Das Begehren sei unklar und greife in die Hoheit der Kantone ein.

Die im Mai 2006 von der Zürcher FDP eingereichte Initiative will die Verbandsbeschwerde ausschliessen, wenn ein Projekt vom Volk oder von einem Parlament bewilligt worden ist. Der Bundesrat hatte sich im September 2006 noch dagegen ausgesprochen, seine Meinung im Mai 2007 aber geändert, obschon er weiterhin erhebliche Bedenken hat.

Schwierige Auslegung

Die gleichen Bedenken bewogen die RK nun zu einem klaren Nein, wie Kommissionspräsident Franz Wicki (CVP/LU) am Dienstag den Medien eröffnete. Gegen die Initiative spreche insbesondere der "unklare" Text: Die Tragweite des Begehrens sei schwer abzuschätzen, die Umsetzbarkeit auch mit einem ausführenden Gesetz fraglich.

Bei enger Auslegung wären laut Wicki der Verbandsbeschwerde nur direkte Entscheide von Volk oder Parlament entzogen. Bei einer weiten Auslegung aber träfe das Verbot auch Verwaltungsentscheide, die ihrerseits auf früheren Volks- oder Parlamentsbeschlüssen beruhen - beispielsweise auf einem Gemeindenutzungsplan.

Die Initiative greife zudem ins kantonale Staats-, Verwaltungs- und Verfahrensrecht ein, sagte Wicki. Problematisch sei auch die Ungleichbehandlung der Verbandsbeschwerde und der weit häufigeren Nachbarbeschwerde. Schliesslich wäre die neue Verfassungsbestimmung am vorgeschlagenen Ort bei den Grundrechten am falschen Platz.

Erneute Gesetzesänderung?

Fürs Erste setzt die RK-Mehrheit auf die Gesetzesänderungen, mit denen das Parlament das Verbandsbeschwerderecht auf Anfang Juli 2007 bereits gestrafft hat. Dem Bundesrat ging dieser vorgezogene indirekte Gegenvorschlag zur Initiative am Ende zu wenig weit, was massgeblich zur Kehrtwende im Mai dieses Jahres führte.

Im Übrigen ist auch für die Kommission das neue Regime nicht in Stein gemeisselt: Um die Fragen im Spannungsfeld öffentliche Interessen, Umweltschutz, Raumplanung, Rechtsordnung und Demokratie erneut zu prüfen, stellte sich die RK mit Wickis Stichentscheid hinter eine Aargauer Standesinitiative, die in ähnliche Richtung zielt wie das Volksbegehren.

Laut Wicki stellt sich beispielsweise die Frage, ob für ein Erweiterungsprojekt die selben Verfahren und Auflagen gelten sollen wie für den seinerzeitigen Neubau. Der Kommissionspräsident schloss nicht aus, dass die weiteren Abklärungen noch in einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative münden könnten.