Bern (sda) Bei der Zusatzfinanzierung zugunsten der IV folgt die Sozialkommission (SGK) des Nationalrates dem Konzept des Ständerates (05.053 ). Sie ist für eine befristete Mehrwertsteuererhöhung und mit Retuschen auch für einen eigenständigen IV-Fonds.

Den MWST-Aufschlag von 0,5 Prozentpunkten auf 8,1 Prozent in den Jahren 2010 bis 2016 hiess die SGK nach Auskunft ihres Präsidenten Jürg Stahl (SVP/ZH) mit 10 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen gut. Der reduzierte Satz soll um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent erhöht werden, der Hotelleriesatz um 0,2 Prozentpunkte auf 3,8 Prozent.

Keine AHV-Einlage à fonds perdu

Die Schaffung eines separaten Ausgleichsfonds für die IV war in der Nationalratskommission unbestritten. Einverstanden ist die SGK auch mit der Überweisung von 5 Milliarden aus dem AHV-Fonds in diesen Topf. Mit 13 zu 11 Stimmen schlägt sie aber statt einer Einmaleinlage à fonds perdu ein verzinsliches Darlehen vor.

Im Gegenzug wählte die SGK mit 18 zu 5 Stimmen auch eine andere Lösung für die Schulden. Der Ständerat wollte die Zinslast für die im AHV-Fonds verbleibende Restschuld der IV zu zwei Dritteln dem Bund und zu einem Drittel der IV übertragen. Diese Zinsen und jene des Darlehens soll der Bund nun allein bezahlen, was ihn rund 350 Millionen jährlich kosten dürfte.

2010 kommt die Sparvorlage

Mit 16 Stimmen bei 9 Enthaltungen verlangt die SGK bereits bis Ende 2010 Vorschläge für eine 6. IV-Revision. Dabei soll der Bundesrat alle Sparmöglichkeiten ausloten. Ohne die beantragte Zusatzfinanzierung fährt die IV heute noch jährliche Defizite von über 1,5 Milliarden ein. Ihre Schulden sind auf 10 Milliarden gewachsen und belasten den AHV-Fonds.

Zur Zusatzfinanzierung der IV hatte der Ständerat einen neuen Anlauf nehmen müssen. Im Nationalrat war im März 2007 eine MWST-Erhöhung in der Gesamtabstimmung gescheitert. Mit der gegen jegliche Mehreinnahmen für die IV kämpfenden SVP lehnten damals auch die FDP und die CVP die Vorlage ab, weil der Rat auf eine Befristung verzichtet hatte.

15. Februar 2008