Differenzen bei der Pflegefinanzierung (05.025 ). Nationalrat hält an der wichtigsten Differenz fest

Bern (sda) Die Kosten der Übergangspflege nach dem Spitalaustritt sollen von den Kantonen und den Krankenkassen übernommen werden. In diesem und zwei weiteren Punkten widersetzt sich die Gesundheitskommissson (SGK) des Nationalrates dem Ständerat. 
 
Bei der Neuregelung der Pflegefinanzierung hatte die kleine Kammer für die Akut- und Übergangspflege das gleiche Regime beschlossen wie für die Langzeitpflege. Dabei tragen die obligatorische Krankenversicherung rund 60 Prozent, die öffentliche Hand etwa 20 Prozent und die Patienten höchstens 20 Prozent der Kosten. 
 
Der Nationalrat möchte demgegenüber die Patienten schonen. Er wählte auch für die Übergangspflege den Schlüssel der neuen Spitalfinanzierung, nach dem die Kantone 55 Prozent und die Krankenkassen 45 Prozent der Kosten tragen. An diesem Beschluss hielt die SGK einstimmig fest. 
 
Gleichzeitig fügte die SGK nach Auskunft ihres Präsidenten Jürg Stahl (SVP/ZH) neu ins Gesetz ein, dass der Bundesrat die Dauer der Kostenübernahme festlegen soll. Ein analoger Antrag war im Ständerat nur knapp gescheitert.
 
Anpassungsklausel verteidigt  
 
Mit 18 zu 6 Stimmen besteht die SGK darauf, den Beitrag der Krankenkassen an die Pflege alle zwei Jahre anzupassen. Die Beiträge sollen aber nicht mehr der Entwicklung der Pflegekosten, sondern dem Konsumentenpreisindex folgen. Der Ständerat wollte bisher von einer Anpassungsklausel generell nichts wissen. 
 
Mit 10 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnte die SGK erneut den Vorschlag des Ständerates ab, dass die Krankenkassen während einer Übergangsfrist nicht zusätzlich belastet werden sollen. Nach Ansicht der Mehrheit lässt sich die Kostenneutralität beim Nationalratsmodell für die Übergangspflege nicht einhalten. 
 
Einverstanden ist die SGK nun mit einer einjährigen Karenzfrist für den Anspruch auf eine Hilfslosenentschädigung. Eine Kommissionsmotion verlangt vom Bundesrat aber bis Ende 2009 eine
Vorlage, welche die Hilflosenentschädigungen mit den Pflegeleistungen koordiniert.
 
Einigungskonferenz in Sicht 
 
Die fünf letzten Differenzen bei der Pflegefinanzierung sollen in der Sommersession vom Plenum behandelt werden. Werden sie erwartungsgemäss nicht ausgeräumt, kommt es zu einer Einigungskonferenz. 
 
Im Grundsatz sind sich die Räte einig: Damit Heimpflege und Spitex für die Krankenkassen nicht zum Fass ohne Boden werden, soll die Grundversicherung nur noch nach dem Pflegebedarf abgestufte Beiträge leisten. Die Pflegebedürftigen selber sollen höchstens 20 Prozent - das heisst etwa 7100 Franken im Jahr - selber berappen müssen.

 

Heilmittelgesetz (07.030 ). Rücksicht auf Appenzeller Naturheilmittel 
 
Bern (sda) Die Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrates nimmt Rücksicht auf die Appenzeller Naturheilmittel. Sie will ihnen wie der Ständerat einen Platz im revidierten Heilmittelgesetz reservieren. 
 
Mit 18 zu 5 Stimmen entschied die SGK, die rund 3300 Heilkräuterpräparate aus Appenzell Ausserrhoden mit kantonalen Bewilligungen weiterhin zuzulassen. Die kantonale Registratur soll gültig bleiben, teilte SGK-Präsident Jürg Stahl (SVP/ZH) am Freitag den Medien in Bern mit. 
 
Sonst folgte die SGK dem Ständerat. Die Spitäler sollen leichter eigene Arzneimittel herstellen und in der Schweiz nicht angebotene Präparate einführen können. Sie stellen rund 500 Arzneimittel her und importieren Medikamente, die hierzulande nicht zugelassen sind, weil sie wegen geringer Nachfrage gar nicht angeboten werden.
 
Die Teilrevision des Heilmittelgesetzes befreit die Spitäler von der Zulassungspflicht des Heilmittelinstituts Swissmedic. Die Einfuhr von seltenen Medikamenten wird erleichtert. Die Verpackungsbeschriftung und der Beipackzettel müssen nur noch in einer Amtssprache oder auf Englisch erscheinen. 

 

Umwandlungssatz in der Zweiten Säule (06.092 ). Nationalratskommission mit leichter Bremse auf Bundesratskurs

Bern (sda) Die im Ständerat gescheiterte Rentenkürzung bei der Zweiten Säule ist wieder aufgegleist. Die Nationalratskommission will den Umwandlungssatz weniger rasch senken als der Bundesrat. Behandlungsreif wird die Vorlage erst für die Herbstsession. 
 
Heute beträgt der Mindestsatz, nach dem das Alterskapital in die jährliche Rente umgewandelt wird, für Männer 7,05 und für Frauen 7,1 Prozent. Gemäss der 2003 beschlossenen 1. BVG-Revision sinkt er bis 2014 schrittweise auf 6,8 Prozent. Für je 100 000 Franken Kapital im Obligatorium gäbe es dann noch 6800 Franken Rente. 
 
Wegen der höheren Lebenserwartung und der langfristig tieferen Renditeaussichten schlug der Bundesrat neu schon für 2008 eine Senkung auf 6,9 Prozent und dann einen etappenweisen weiteren Abbau auf 6,4 Prozent bis 2011 vor. Eine Satzsenkung um 0,5 Prozent bedeutet eine etwa um 8 Prozent tiefere Rente. 
 
Dieses Tempo war dem Ständerat zu rasant. Im Sommer 2007 lehnte die kleine Kammer die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 22 zu 11 Stimmen ab. Zur grundsätzliche opponierenden SP gesellten sich dabei die SVP und eine Mehrheit der FDP, weil der Rat ihrer Ansicht nach zu stark auf die Bremse getreten war.
 
Neues Ziel 2015 
 
Gegen den Widerstand der Linken trat die Sozialkommission (SGK) des Nationalrates nun mit 14 zu 9 Stimmen auf die Vorlage ein, wie ihr Präsident Jürg Stahl (SGK) am Freitag an einer Medienkonferenz bekanntgab. Mit 18 zu 5 Stimmen übernahm sie dann grundsätzlich das Modell des Bundesrates. 
 
Statt innert dreier Jahre wie die Landesregierung strebt die Kommissionsmehrheit den Satz von 6,4 Prozent aber erst fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung an. Bei einem Inkrafttreten Anfang 2010 gälte der neue Satz demnach ab 2015. 
 
Abgelehnt wurden Anträge, erst im Anschluss an den Abbaupfad der 1. BVG-Revision nach 2014 mit einer Satzsenkung über vier oder sechs Jahre zu beginnen. Deutlich scheiterte auch der Vorschlag, den Umwandlungssatz nicht mehr ins Gesetz zu schreiben, sondern in die Kompetenz des Bundesrates zu stellen. 
 
Laut Stahl blieben noch drei Anträge offen. Mit 13 zu 11 Stimmen entschied die SGK schliesslich, die Arbeiten so lange auszusetzen, bis ihre Subkommission eine Neuregelung der umstrittenen Legal Quote für die Überschussbeteiligung der Versicherten vorlegt. In der Sommersession kann der Rat die Vorlage deshalb noch nicht behandeln.