Der Bund soll mehr an den Finanzausgleich zahlen: Die Finanzkommission des Nationalrates hat den Vorschlägen zugestimmt, die der Bundesrat nach Verhandlungen mit den Kantonen vorlegte. Diskussionen wird es im Nationalrat dennoch geben.

Nach der Einführung des Neuen Finanzausgleichs vor drei Jahren zeigte sich, dass die Kantone stärker belastet werden als früher. Bund und Kantone einigten sich in der Folge auf Korrekturen: Der Bund soll in den Jahren 2012 bis 2015 pro Jahr 112 Millionen mehr bezahlen.

Der Grundbeitrag des Bundes würde sich damit auf jährlich 2,317 Milliarden Franken erhöhen. Die Finanzkommission hat dies gutgeheissen, wie Kommissionspräsidentin Margret Kiener Nellen (SP/BE) am Freitag vor den Medien sagte. Der Nationalrat wird jedoch über viele Änderungsanträge abstimmen müssen.

Gräben zwischen Stadt und Land

Meinungsverschiedenheiten gibt es sowohl zwischen städtischen und ländlichen Kantonen als auch zwischen finanzstarken und -schwachen Kantonen. Im Vorfeld hatten vor allem die Städte reklamiert: Sie fordern mehr Geld zur Abgeltung ihrer Sonderlasten.

Nach ihrem Willen sollten die zusätzlichen Millionen des Bundes vollumfänglich in den sozio-demografischen Lastenausgleich fliessen - und nicht zu gleichen Teilen in den sozio-demografischen und in den geografisch-topografischen, von dem die Bergkantone profitieren. In der Finanzkommission sind die Stadt-Vertreter jedoch unterlegen: Der Antrag, die Zusatzgelder anders zu verteilen, wurde abgelehnt.

Verhandlungen über Zentrumslasten

Ebenfalls abgelehnt hat die Kommission den Antrag, grundsätzlich neu zu verhandeln, wie viel Geld an Kantone fliessen soll, die wegen ihrer geografischen Lage benachteiligt sind - und wie viel an Kantone, die höhere Ausgaben für soziale Wohlfahrt, Gesundheit oder öffentliche Sicherheit haben. Dieser Entscheid fiel allerdings knapp, mit 10 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Ebenfalls umstritten war die Ausgestaltung des Härteausgleichs. Dieser stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Finanzausgleich schlechter gestellt wird. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates sollen die Zahlungen kontinuierlich zurückgehen, und zwar jährlich um 5 Prozent. Eine Minderheit wollte eine jährliche Kürzung um 10 Prozent, unterlag aber in der Kommission mit 9 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

Steuerdumping nicht verbieten

Deutlich abgelehnt hat die Kommission diverse andere Anträge. So möchte sie jenen Kantonen, die Geld erhalten, keine Vorschriften bei den Steuern machen. Eine Minderheit hatte den Nehmerkantonen verbieten wollen, die Steuern unter das Mittel der Geberkantone zu senken. Nicht eingegangen war der Bundesrat auf Forderungen reicher Kantone wie Zug, die eine Belastungsobergrenze verlangten.

Der Nationalrat wird in der kommenden Frühjahrssession über insgesamt drei Vorlagen zum Finanzausgleich beraten. Eine davon betrifft den Mechanismus, wie Fehler bei den Ausgleichszahlungen rückwirkend korrigiert werden können. Die Kommission hat in der Gesamtabstimmung alle drei Vorlagen mit grosser Mehrheit angenommen.

 

SDA, 25. Februar 2011