Menschenrechte

Die Schweiz kann ein weiteres Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifizieren. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat für die Genehmigung des Protokolls ausgesprochen. Dieses will den Ermessensspielraum der Vertragsstaaten stärken und den Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg entlasten.Die kleine Kammer sprach sich am Montag oppositionslos für die Genehmigung des Protokolls Nummer 15 aus. Sie folgte damit dem Antrag ihrer Kommission für Rechtsfragen. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung. Um in Kraft zu treten, muss das Protokoll von allen Vertragsstaaten ratifiziert werden.Das Protokoll über die Änderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beinhaltet verschiedene Ergänzungen. Am Ende der Präambel der Konvention soll neu ein Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip und ein Verweis auf den Ermessensspielraum der Vertragsstaaten eingefügt werden.Subsidiarität bedeutet, dass in erster Linie die Vertragsstaaten für die Einhaltung und Umsetzung der EMRK verantwortlich sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kommt erst dann zum Zug, wenn nationale Gerichte bei der Sicherung der Menschenrechte versagen.Weitere Änderungen betreffen die Organisation und das Verfahren des Strassburger Gerichtshofs. Die Beschwerdefrist wird von sechs auf vier Monate verkürzt. Das Widerspruchsrecht gegen die Abgabe eines Falles an die Grosse Kammer wird abgeschafft.Der Gerichtshof darf eine Beschwerde für unzulässig erklären, wenn dem Beschwerdeführer kein erheblicher Nachteil entstanden ist - in Zukunft ist dies auch dann möglich, wenn der Fall noch nicht von einem innerstaatlichen Gericht geprüft worden ist.Die EMRK verkörpere Werte, die auch die unseren seien, hielt Justizministerin Simonetta Sommaruga fest. Der Grundrechtskatalog der Bundesverfassung sei von ihr massgeblich geprägt. Auch Ständerat Daniel Jositsch (SP/ZH) legte ein gutes Wort für die EMRK ein. Sie sei für den Schutz der Grundrechte von fundamentaler Tragweite, hielt der Jurist fest - auch wenn sie in jüngster Vergangenheit verschiedentlich in Frage gestellt worden sei.Im Nationalrat hatte sich eine Minderheit, angeführt von Lukas Reimann (SVP/SG), vergeblich gegen die Ratifizierung des Zusatzprotokolls gestellt und dadurch eine Grundsatzdebatte über die Menschenrechtskonvention losgetreten.