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Volk und Stände sollen in Zukunft auf jeden Fall über Staatsverträge mit verfassungsmässigem Charakter abstimmen können. Das Parlament will diese heute schon geltende Regel explizit in der Verfassung verankern.Nach dem Nationalrat stimmte am Montag auch der Ständerat einer entsprechenden Motion von Andrea Caroni (FDP/AR) mit 36 zu 9 Stimmen zu. Der Bundesrat muss dem Parlament nun eine entsprechende Revision der Verfassung vorlegen.Nach Ansicht von Caroni hat das obligatorische Referendum heute eine Lücke: Diesem unterstehen zwar Verfassungsänderungen, nicht aber internationale Verträge, die materiell verfassungsmässigen Charakter haben.Als Gegenvorschlag zur Initiative "Staatsverträge vors Volk" hatte der Bundesrat schon 2010 eine Verfassungsänderung vorgeschlagen: Völkerrechtliche Verträge sollten Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden, wenn sie Bestimmungen enthalten, die eine Änderung der Bundesverfassung erfordern oder einer solchen gleichkommen. Das Parlament beschloss aber damals, auf den Gegenvorschlag zu verzichten.Doch das sei explizit der politischen Taktik geschuldet gewesen, argumentierte Caroni. Nun sei die Zeit reif für die Änderung. Damit würden die direkte Demokratie und die Legitimation des Völkerrechts gestärkt.Mehr AbstimmungenWiderspruch kam von Paul Rechsteiner (SP/SG), der "schwerwiegende inhaltliche Bedenken" geltend machte. Er warnte davor, dass die Zahl der Abstimmungen steigen würde, wenn über alle Konventionen mit Grundrechtsbezug - etwa der Kinderrechtskonvention - abgestimmt werden müsste. Gebe es Gegner, könnten diese ja das fakultative Referendum ergreifen. Das sei zumutbar, befand Rechsteiner.Caroni betonte, er wünsche sich auch keine Flut von Abstimmungen. Es gehe aber nur um Verträge mit inhaltlich verfassungsmässigem Charakter, und dies sei selten.Rechtssicherheit schaffenAuch der Bundesrat unterstützte die Motion. Die ausdrückliche Verankerung in der Verfassung würde die Klarheit und Rechtssicherheit erhöhen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.Bei der Ausarbeitung der Vorlage soll laut Sommaruga auch die Frage aufs Tapet kommen, wie bei Änderungen oder Kündigungen von Verträgen zu verfahren ist. Thomas Minder (parteilos/SH) forderte, dass auch wichtige Neuerungen, etwa beim Dublin-Abkommen, dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollten.Explizit sieht die Verfassung heute das obligatorische Referendum für den Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften vor. Gemäss ungeschriebenem Verfassungsrecht müssen aber auch völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden.