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KREBSREGISTER: Die Schweiz erhält ein nationales Krebsregister. Auch der Ständerat befürwortet die Einführung der Datenbank, die der Bundesrat vorgeschlagen hat. Die kleine Kammer stimmte am Mittwoch als Zweitrat der entsprechenden Vorlage oppositionslos zu. Mit dem Register sollen Krebserkrankungen künftig schweizweit einheitlich registriert werden. Erfasst werden Basisdaten zur Person, zur Diagnose und Erstbehandlung sowie zum Krankheitsverlauf. Im Gegensatz zum Bundesrat beschloss der Ständerat analog zum Nationalrat, dass die Daten bis zu 80 Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Trotz der grundsätzlichen Einigung ist die Vorlage noch nicht bereit für die Schlussabstimmung. Wegen einer kleinen formalen Differenz geht sie zur Bereinigung nochmals zurück an den Nationalrat.GESUNDHEITSBERUFE: Der Ständerat befürwortet die Schaffung eines nationalen Registers für Ergotherapeuten, Hebammen und andere Gesundheitsberufe. Er hat das neue Gesundheitsberufegesetz als Erstrat einstimmig gutgeheissen. Dieses formuliert unter anderem auch landesweit einheitliche Anforderungen an Ausbildungen in Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme sowie Ernährung und Diätetik auf Bachelor-Stufe. Die Vorlage wurde im Ständerat von links bis rechts begrüsst. Die kleine Kammer diskutierte zwar verschiedene Änderungsvorschläge, verwarf jedoch alle. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.STATISTIK: Der Ständerat will nicht auf statistische Daten von Unternehmen verzichten. Er hat zwei Motionen aus dem Nationalrat abgelehnt, die verlangten, dass Unternehmen bis zu einer gewissen Grösse vom Statistikaufwand befreit werden. Unbestritten war, dass das die Unternehmen entlasten würde. Doch hätte es bei einer Annahme zu 98 Prozent der Firmen und etwa der Hälfte der Angestellten kein statistisches Material mehr gegeben. Die Ratsmehrheit hielt dies für unverantwortlich. Die Daten nützten den Unternehmen, sagte Bundesrat Alain Berset. Sie dienten als Grundlage vieler staatlichen Aufgaben. Ohne diese könne die Nationalbank auch keine Geldpolitik machen.HEILMITTEL: Bei der Revision des Heilmittelgesetzes muss die Einigungskonferenz ans Werk. Auch in der dritten Beratungsrunde konnten die Räte nicht alle Differenzen ausräumen. Der Ständerat hat detaillierte Formerfordernisse für ärztliche Rezepte erneut abgelehnt. Auch bei den Vorschriften über die Annahme von geldwerten Vorteilen blieb er bei seinen bisherigen Beschlüssen. Insbesondere will er diese nur auf verschreibungspflichtige Medikamente und nicht auf alle Heilmittel anwenden. Nur beim Unterlagenschutz für Medikamente gegen seltene Krankheiten schwenkte der Ständerat auf den vom Nationalrat ausgearbeiteten Kompromiss ein. Statt Marktexklusivität gibt es nun eine auf 15 Jahre verlängerte Schutzdauer.MEDIKAMENTE: Der Bundesrat erhält vom Parlament den Auftrag, die Zulassungsverfahren bei Änderungen von Medikamenten zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das Heilmittelrecht muss entsprechend angepasst werden. Der Ständerat nahm als Zweitrat eine Motion von Nationalrat Ignazio Cassis (FDP/TI) oppositionslos an. Bei Änderungen von Arzneimitteln und Indikationen über die Einsatzmöglichkeit der Medikamente dauerten die Zulassungsverfahren in der Schweiz rund 150 Tage länger als in der EU und in den USA, stellte der Motionär fest. Der Bundesrat will die Anpassung der Schweizer Praxis an jene der EU im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes prüfen.FRANCHISEN: Der Bundesrat möchte den Prämienrabatt senken, den Krankenkassen bei hohen Franchisen gewähren können. Dadurch würden Gesunde stärker zur Kasse gebeten. Die Mehrheit des Ständerats hingegen hat eine Motion unterzeichnet, die die Erhöhung der Minimalfranchisen fordert. Das würde Kranke zusätzlich belastet. Der Bundesrat hat seine Pläne nach Kritik in der Vernehmlassung auf Eis gelegt und sammelt derzeit zusätzliche Informationen. Der Ständerat seinerseits hat die Motion nicht gutgeheissen, sondern an die Gesundheitskommission überwiesen. Diese soll sich vertieft damit befassen und den Zusammenhang der beiden Vorlagen klären.ÄRZTE: Heute verhindert der Zulassungsstopp, dass sich allzu viele ausländische Ärzte in der Schweiz niederlassen. Als dauerhafte Lösung ist er aber nicht mehrheitsfähig. Nun wird das Regime voraussichtlich noch einmal um drei Jahre verlängert. In der Zeit muss der Bundesrat Alternativen ausarbeiten. Der Ständerat hat ein Postulat mit dieser Forderung gutgeheissen. Das Ergebnis wollte er nicht vorwegnehmen. Er lehnte eine SVP-Motion aus dem Nationalrat ab, die ab einer gewissen Ärztedichte Vertragsfreiheit verlangt. Das würde bedeuten, dass die Krankenkassen nicht mehr die Leistungen aller zugelassenen Ärzte vergüten müssten.AUFSICHT: Der Ständerat hat den Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommissionen zur Kenntnis genommen. Der mehr als 80-seitige Bericht gibt Aufschluss über alle Arbeiten der beiden Geschäftsprüfungskommissionen (GPK), ihrer Subkommissionen sowie der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel). Thema waren etwa die Aufsicht der FINMA über die HSBC Schweiz oder die Zusammenarbeit der Schweiz mit anderen Ländern in Rüstungsfragen. "Die Verwaltung leistet insgesamt eine sehr gute Arbeit", zeigte sich GPK-S-Präsident Hans Stöckli (SP/BE) erfreut.Traktanden des Ständerates für Donnerstag, 3. März, 08.15 - 13.00 Uhr:Bern:Mehrwertsteuergesetz. Teilrevision und Motion Grundstückkauf
(15.025; 13.3238)Motion Zollwesen (15.4153)Motion Fabi, administrative Belastung von
Geschäftsfahrzeuginhabern (15.4259)Kt. Iv. VS zu Beherbergungsformen (15.302)Pa. Iv. Qualifizierungsoffensive (14.451)