Strafrecht

Heute können nur Verkehrssünder und Kiffer mit Ordnungbussen bestraft werden. In Zukunft wird dieses einfache Verfahren auch bei anderen Straftaten angewendet.Stillschweigend hat der Ständerat am Dienstag die letzten Differenzen zur Änderung des Ordnungsbussengesetzes ausgeräumt. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Mit der Revision wird der Bundesrat ermächtigt, das Ordnungsbussenverfahren in insgesamt 17 Gesetzen vorzusehen. Darunter sind das Ausländergesetz, das Waffengesetz, das Lebensmittel- oder das Umweltschutzgesetz.Das Verfahren kommt wie bisher nur bei leicht feststellbaren Bagatelldelikten zur Anwendung. Der Täter oder die Täterin kann die Strafe an Ort und Stelle oder innerhalb einer Frist zahlen. Anders als im ordentlichen Strafverfahren werden Vorleben und persönliche Verhältnisse nicht berücksichtigt, es gibt auch keine Verfahrenskosten.Welche Delikte genau dem Ordnungsbussenverfahren unterstellt werden, bestimmt der Bundesrat. In der Botschaft ans Parlament hatte er verschiedene Beispiele genannt, etwa das Sammeln geschützter Pflanzen, Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Motorbooten oder die Missachtung der Leinenpflicht im Jagdbanngebiet.