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Der Nationalrat will das Strafgesetzbuch nicht erneut ändern. Er hat am Donnerstag als Zweitrat Standesinitiativen aus Genf und St. Gallen abgelehnt. Damit sind diese vom Tisch.Beide Standesinitiativen hatten die Geldstrafen im Visier. Der Kanton Genf wollte, dass das Gericht wieder vermehrt frei entscheiden kann, welche Art von Strafe es auferlegt. Der Kanton St. Gallen forderte unter anderem, die Vielfalt der Sanktionen einzuschränken und auf die Entfernung von Strafregistereinträgen zu verzichten.Aus Sicht der vorberatenden Kommission sind die Anliegen mit dem revidierten Sanktionenrecht erfüllt. Für die Standesinitiative aus St. Gallen setzte sich die SVP ein. Die Anliegen seien erst teilweise erfüllt, argumentierte Lukas Reimann (SVP/SG). Der Nationalrat lehnte die Initiative aber mit 97 zu 77 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.Das Parlament hatte die Geldstrafen 2007 eingeführt, um den Strafvollzug von den vielen kurzen Freiheitsstrafen zu entlasten. Das System stiess jedoch auf Kritik. Insbesondere bedingte Geldstrafen weckten verbreitet Zweifel.2012 legte der Bundesrat einen Revisionsentwurf vor. Im vergangenen Sommer beschloss das Parlament schliesslich neue Regeln. Geldstrafen dürfen demnach nur noch bis 180 Tagessätze statt wie bisher bis 360 Tagessätze ausgesprochen werden. Das soll dazu führen, dass auch bei mittelschweren Delikten wieder vermehrt auf eine Freiheitsstrafe erkannt wird.Zudem kann unter bestimmten Umständen schon ab drei Tagen eine Freiheitsstrafe verhängt werden, Geldstrafen behalten aber Vorrang. Bisher wurden bis zu einer Dauer von einem halben Jahr in der Regel nur Geldstrafen ausgesprochen.Der Bundesrat will dem Parlament bald eine Vorlage zur Änderung der Besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs unterbreiten. Die Strafen sollen so angepasst werden, dass das Gericht bei jeder Straftat einen ausreichenden Spielraum hat, um eine angemessene Strafe zu verhängen.