Ziel der Motion ist es, dass die Ausbildung von Physiotherapeutinnen, Ergotherapeuten, Hebammen, Ernährungsberaterinnen und Studierender anderer nichtuniversitärer Gesundheitsberufe im ambulanten Bereich finanziell ähnlich unterstützt wird wie die Ausbildung im stationären Bereich.
Die Kommission will so verhindern, dass die Zahl der Praktikumsplätze zurückgeht, während der Bedarf an entsprechenden Fachleuten zunimmt. Sie schlägt vor, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) entsprechend anzupassen. Künftig sollen wie im stationären Bereich auch die Kosten für die Ausbildung von nichtuniversitärem Gesundheitspersonal über die Fallpauschalen abgegolten werden. Die konkrete Ausgestaltung überlasst sie jedoch dem Bundesrat.
In der Sache wehrte sich der Bundesrat nicht gegen das Anliegen. Es sei wichtig, Praktikumsplätze im ambulanten Bereich zu schaffen. Gesundheitsminister Alain Berset betonte aber, dass das KVG nicht vorsehe, Praktikumsplätze in Gesundheitsberufen zu finanzieren.
Vielmehr würden die Kosten der Ausbildungsplätze im stationären Bereich zwischen Kantonen und Spitälern aufgeteilt, wobei die Kantone den grösseren Teil der Kosten tragen. Berset erklärte sich bereit, mit den Kantonen nach einer Lösung zu suchen.
Der Vorstoss geht nun an den Ständerat.