(sda) Das Moratorium zur Ausfuhr abgebrannter Brennelemente aus Schweizer Atomkraftwerken soll nur um vier statt um zehn Jahre verlängert werden. Gegen den Willen des Bundesrats und des Ständerats haben am Montag SVP, FDP und BDP das Ausfuhrverbot verkürzt.

In ihren Augen ist ein Moratorium einem Technologieverbot gleichzusetzen und führt zu Wissensverlust. Peter Schilliger (FDP/LU) begründete seinen Antrag mit dem ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050, das ein unbefristetes Verbot der Wiederaufbereitung von Brennelementen beinhaltet.

Bis zu dessen Inkrafttreten sei ein vierjähriges Moratorium ausreichend. Sollte es im Herbst scheitern, so könnte in vier Jahren die politische Diskussion über die Wiederaufbereitung neu lanciert werden. Mit Hilfe der SVP und der BDP setzte sich der FDP-Antrag mit 103 zu 87 Stimmen durch. Damit geht der Bundesbeschluss zurück in den Ständerat, der das Moratorium einstimmig um zehn Jahre verlängert hatte.

Ein Antrag der SVP, überhaupt nicht auf die Verlängerung einzutreten, scheiterte mit 126 zu 64 Stimmen.

Kein Ohr für die Gegenargumente

Bundesrätin Doris Leuthard, die CVP, die SP, die Grünen und die GLP hatten sich für ein zehnjähriges Moratorium eingesetzt. Es handle sich bei der Wiederaufbereitung nicht um eine neue, sondern um eine alte Technologie, die sich im Sturzflug befinde, erklärte Beat Jans (SP/BS). Yannick Buttet (CVP/VS) nannte die Gegner der zehnjährigen Verlängerung "Nostalgiker eines vergehenden Atomzeitalters".

Und auch Leuthard erklärte, es sei kein Fortschritt bei dieser Technologie, die Umwelt und Luft schädige, in Sicht. Zudem werde bei der Wiederaufbereitung Plutonium abgetrennt, das für den Bau von Atomwaffen verwendet werden könne, was dem Schweizer Engagement gegen die Weiterverbreitung von Atomwaffen widerspreche.

Alle warten auf die Energiestrategie 2050

Ohne Verlängerung wäre die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente ab dem 1. Juli wieder zulässig - zumindest so lange, bis das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 in Kraft tritt, das ein unbefristetes Verbot der Wiederaufbereitung enthält. Die Vorlage ist jedoch noch in der Differenzbereinigung zwischen den Räten und wird nicht rechtzeitig in Kraft treten, weshalb die Verlängerung des Moratoriums notwendig wurde.

Früher wurden die abgebrannten Brennelemente aus den Schweizer Atomkraftwerken in La Hague (Frankreich) und Sellafield (Grossbritannien) wieder aufgearbeitet. 2001 schlug der Bundesrat ein Verbot der Wiederaufarbeitung vor.

Das Parlament lehnte das ab, beschloss jedoch ein zehnjähriges Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung. Es wollte damit die Möglichkeit der Wiederaufarbeitung offen halten, falls künftig weniger umweltgefährdende und sicherere Verfahren verfügbar würden. Das ist aus Sicht des Bundesrates nicht der Fall.