Ohne Verlängerung des Moratoriums wäre die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente ab dem 1. Juli wieder zulässig gewesen. Die vorberatende Kommission des Ständerates beantragte ihrem Rat deshalb, dem vierjährigen Moratorium zuzustimmen. Die Vernunft gebiete dies, sagte Kommissionssprecher Ivo Bischofberger (CVP/AI).
Der Ständerat wollte ursprünglich wie der Bundesrat das Moratorium um zehn Jahre verlängern. Im Nationalrat setzten sich jedoch SVP, FDP und BDP durch, die ein kürzeres Moratorium wollten. Sie argumentierten, das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050, das noch in der parlamentarischen Beratung ist, sehe ein unbefristetes Verbot der Wiederaufbereitung vor. Deshalb reiche ein vierjähriges Moratorium.
Sollte das Massnahmenpaket am Ende scheitern, könnte die politische Diskussion über die Wiederaufbereitung neu lanciert werden. Weiter gaben die Gegner eines zehnjährigen Moratoriums zu bedenken, ein solches führe zu Wissensverlust. Die Rede war von einem "Technologieverbot".
Kein Fortschritt in Sicht
Energieministerin Doris Leuthard stellte vergeblich fest, bei dieser umweltschädigenden Technologie sei kein Fortschritt in Sicht. Zudem werde bei der Wiederaufbereitung Plutonium abgetrennt, das für den Bau von Atomwaffen verwendet werden könne, was dem Schweizer Engagement gegen die Weiterverbreitung von Atomwaffen widerspreche.
Früher wurden die abgebrannten Brennelemente aus den Schweizer Atomkraftwerken in La Hague (Frankreich) und Sellafield (Grossbritannien) wieder aufgearbeitet. 2001 schlug der Bundesrat ein Verbot der Wiederaufarbeitung vor.
Das Parlament lehnte das ab, beschloss jedoch ein zehnjähriges Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung. Es wollte damit die Möglichkeit der Wiederaufarbeitung offen halten, falls künftig weniger umweltgefährdende und sicherere Verfahren verfügbar sein sollten.