Die kleine Kammer folgte damit ihrer Verkehrskommission. Das Gebührenwesen stellt aus Sicht des Ständerats eine kantonale respektive kommunale Kompetenz dar. Der Bund solle den Gemeinden daher nicht vorschreiben, auf die Erhebung von Parkgebühren zu verzichten.
Gehbehinderte können heute ihre Autos im Parkverbot bis zu drei Stunden lang und auf Parkplätzen unbegrenzt abstellen. Ob das Parkieren kostenpflichtig oder kostenfrei ist, obliegt den Kantonen.
Um dies herauszufinden, müssten Gehbehinderte aber einen unverhältnismässig hohen Aufwand betreiben, sagte Befürworter Paul Rechsteiner (SP/SG). Dagegen seien die Einnahmenausfälle zu vernachlässigen, weil es relativ wenige Betroffene gebe.
Anders als im Nationalrat fand diese Argumentation im Ständerat aber keine Mehrheit. Nur von links erhielt der Vorstoss Unterstützung. Damit ist das Geschäft vom Tisch.