(sda) Der Ständerat möchte, dass der Bundesrat mögliche Lösungen zur Frage des Berufsgeheimnisses für Unternehmensjuristen aufzeigt. Er hat ein entsprechendes Kommissionspostulat stillschweigend an die Regierung überwiesen.

Ein aus dem Jahr 2007 stammende Motion zum gleichen Thema schrieb das Parlament ab. Der Bundesrat war mit diesem Vorgehen einverstanden.

Das Berufsgeheimnis für Unternehmensjuristen ist schon seit gut zehn Jahren Gegenstand von zahlreichen Überlegungen und Studien. Mehrere weisen auf die Probleme hin, denen sich Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gegenübersehen, wenn sie an einem Zivilverfahren im Ausland beteiligt sind.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Frage der Beziehungen mit ausländischen Behörden im breiteren Rahmen des schweizerischen Souveränitätsschutzes angegangen werden sollte. Über eine entsprechende parlamentarische Initiative von Nationalrätin Christa Markwalder (FDP/BE) wird der Ständerat noch entscheiden.

Markwalder fordert, dass für Unternehmensjuristinnen und -juristen ein Zeugnis- und Editionsverweigerungsrecht erlassen wird. Ausländische Gerichtsverfahren hätten gezeigt, dass Schweizer Unternehmen prozessuale Nachteile erlitten, weil in der Schweiz kein solches Recht bestehe, argumentiert sie.