(sda) Kinderbetreuungsplätze sollen nicht mit Bundesgeldern verbilligt werden. Die vorberatende Kommission des Ständerates stellt sich gegen Vorschläge des Bundesrates.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) beantragt dem Ständerat, nicht auf die Vorlage einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Das beschloss sie allerdings mit knapper Mehrheit: Bei 6 zu 6 Stimmen oblag der Entscheid der Kommissionspräsidentin, CVP-Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (TG).

Bisher hat der Bund die Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze unterstützt. Nun will der Bundesrat dafür sorgen, dass die Plätze billiger werden. Mit finanziellen Anreizen sollen die Kantone während fünf Jahren dazu bewogen werden, ihre Subventionen für Betreuungsplätze zu erhöhen.

Dafür sieht der Bundesrat 82,5 Millionen Franken vor. Kantone, die ihre Subventionen erhöhen, würden vom Bund einen bestimmten Prozentsatz des zusätzlichen Betrags erhalten. Zudem möchte der Bundesrat Projekte zur besseren Abstimmung des Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern unterstützen. Dafür wären maximal 14,3 Millionen Franken vorgesehen.

Eltern lieber steuerlich entlasten

Die Wbk des Ständerates will jedoch - wie bereits die Finanzkommission - nichts davon wissen. Sie verweist auf die existierenden Finanzhilfen. Auf der Grundlage des heutigen Gesetzes werde die Schaffung von Betreuungsplätzen noch bis Januar 2019 unterstützt.

Bei der neuen Vorlage gehe es nicht primär um die Schaffung zusätzlicher Plätze, sondern um die Entlastung erwerbstätiger Eltern. Diesbezüglich sehe die Kommission aber in der vom Bundesrat angekündigten Vorlage zur steuerlichen Entlastung der Eltern den zweckdienlicheren Weg, heisst es in der Mitteilung.

Zudem kritisiert die Kommission das vorgeschlagene Anreizsystem. Kantone, die ihre Subventionen erhöhen, würden im ersten Jahr Finanzhilfen im Umfang von 65 Prozent dieser Erhöhung erhalten, im dritten Jahr jedoch nur noch von 10 Prozent. Damit sei zu befürchten, dass die Finanzhilfen innert kurzer Zeit eine Lastenverlagerung auf die Kantone oder Gemeinden nach sich ziehen würden, schreibt die Kommission.