Basis für die künftige Steuerberechnung soll gemäss Motion die gemeinsame Besteuerung sein. Explizit erwähnt im Vorstoss sind Splitting- und Teilsplittingmodelle und die vom Bundesrat ins Spiel gebrachte alternative Besteuerung. Der Bundesrat muss nun eine entsprechende Gesetzesrevision vorlegen.
Besiegelt ist das Ende der steuerlichen Benachteiligung gewisser Ehepaare damit aber noch nicht. Denn der Entscheid für ein neues Steuersystem ist umstritten. National- und Ständerat haben in den letzten Jahren mehrere Motionen zur Beseitigung der Heiratsstrafe zugestimmt - mit unterschiedlichen Stossrichtungen.
Namentlich der Nationalrat hatte, anders als jetzt mit der Motion Bischof, zuletzt einen Wechsel zur Individualbesteuerung verlangt. Somit würden Ehepaare nicht mehr länger gemeinsam, sondern getrennt besteuert. Zur Diskussion stehen im Parlament ausserdem Anpassungen der Steuertarife und -abzüge. Der Bundesrat wiederum schlägt vor, dass die Steuerbehörde künftig bei Ehepaaren zwei Berechnungen vornehmen, im März 2017 will er eine Botschaft dazu vorlegen.
In einem ersten Schritt würden beim Modell des Bundesrates für die Veranlagung wie bisher die Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet. In einem zweiten Schritt würden die Erwerbs- und Renteneinkommen und die Abzüge dem jeweiligen Ehegatten zugeordnet, ähnlich wie bei unverheirateten Paaren. In Rechnung gestellt würde am Ende der tiefere der beiden Steuerbeträge.
Bundesrat Ueli Maurer weibelte im Nationalrat für die bundesrätliche Variante. Weder das Splittingmodell noch die Individualbesteuerung seien mehrheitsfähig, sagte er mit Verweis auf die jahrelangen Bemühungen des Parlaments zur Abschaffung der Heiratsstrafe. "Wir müssen die Gräben, in die wir uns eingegraben haben, wieder verlassen."
Rund 80'000 betroffen
Zur so genannten Heiratsstrafe kommt es im Steuerrecht, weil die Einkommen der Ehepaare zusammen veranlagt werden. Diese tragen dann eine höhere Steuerlast, weil im progressiven Steuersystem höhere Einkommen zu einem höheren Satz besteuert werden. Das Bundesgericht hatte bereits 1984 festgehalten, dass eine steuerliche Mehrbelastung von über 10 Prozent verfassungswidrig sei.
Nach dem Bundesgerichtsentscheid hat der Bund einiges gegen diese Ungleichbehandlung unternommen, etwa mit der Einführung des Zweiverdienerabzugs oder des Kindertarifs. Die Kantone haben ihre Steuergesetze nach dem Urteil ebenfalls angepasst und verschiedene Besteuerungssysteme für Verheiratete eingeführt.
Eine steuerliche Benachteiligung gibt es heute nur noch bei der direkten Bundessteuer. Betroffen sind rund 80'000 Zweiverdiener-Ehepaare. Auch 250'000 Rentnerehepaare kommen schlechter weg. Gleichzeitig profitieren aber auch 370'000 Ein- und Zweiverdienerehepaare von einem "Heiratsbonus". Sie müssen weniger Steuern bezahlen als Konkubinatspaare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Eine Initiative der CVP "gegen die Heiratsstrafe" war am 28. Februar 2016 knapp gescheitert.