(sda) Für die direkte Bundessteuer, die Mehrwertsteuer und weitere vom Bund erhobene Steuern und Abgaben sollen einheitliche Verzugs- und Vergütungszinsen gelten. Dieser Referenzzinssatz soll zudem fest an die Marktentwicklung angebunden werden.

Der Nationalrat hat am Mittwoch einer entsprechenden Motion von Matthias Jauslin (FDP/AG) zugestimmt, mit 138 zu 49 Stimmen bei einer Enthaltung. Auf Anlagen auf Bank- und Postkonti erhalte man heute kaum mehr Zins, begründete Jauslin seinen Vorstoss. Teils würden gar Negativzinsen in Rechnung gestellt. Dennoch erhebe der Bund Verzugszinsen, die weit über den Marktkonditionen lägen.

Zudem sei nicht einzusehen, warum der Bund unterschiedlich hohe Verzugszinssätze kenne. So lägen diese bei der direkten Bundessteuer bei 3 Prozent, bei der Mehrwertsteuer bei 4 Prozent und sogar bei 5 Prozent bei der Stempelabgabe, der Tabak- und Biersteuer, Verrechnungssteuer und Automobilsteuer.

Eine Harmonisierung der Zinssätze sei unter Umständen sinnvoll, schrieb der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Vorstoss. Die Koppelung der Verzugs- und Vergütungszinsen an einen marktkonformen Referenzzinssatz lehne er hingegen ab. Denn ein solcher führe dazu, dass die entsprechenden Zinssätze derzeit wesentlich unter den Verzugszinssätzen zu liegen kämen, wie sie im Privatrecht Anwendung finden.

Dies könnte gemäss Bundesrat zur Folge haben, dass säumige Schuldner ausstehende Steuerforderungen erst am Schluss begleichen, sprich nach den übrigen, höher zu verzinsenden Forderungen. Diese systematische Schlechterstellung des Fiskus sei mit Mindereinnahmen verbunden und deshalb nicht gerechtfertigt.