(sda) Der Bundesrat nimmt die Ausschaffungsprozesse und den Schutz vor terroristischen Risikopersonen unter die Lupe. Insbesondere soll analysiert werden, wie mit abgewiesenen Asylbewerbern oder Straftätern umgegangen werden soll, die sich einer Rückführung entziehen wollen.

Der Ständerat hat am Donnerstag ein Postulat von Damian Müller (FDP/LU) oppositionslos angenommen. Auch in der Schweiz gebe es Fälle besonders gefährlicher Personen, die nicht ausgeschafft werden könnten, gab Müller zu bedenken.

Justizministerin Simonetta Sommaruga teilte die Bedenken bezüglich des Umgangs mit Personen, welche die innere und äussere Sicherheit der Schweiz gefährden. Der Umgang mit der Ausschaffung von Risikopersonen werde im Gesetzgebungsprojekt zu präventiv-polizeilichen Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung geklärt. Eine Vernehmlassungsvorlage zu diesem Thema kündigte Sommaruga für Ende 2017 an.

Das Postulat verlangt vom Bundesrat die Beantwortung verschiedener Fragen. Geklärt werden soll etwa, wie die Ausschaffungsquote erhöht und die Zusammenarbeit zwischen schweizerischen und ausländischen Behörden intensiviert werden könnte. Weiter soll die Regierung prüfen, ob die gesamten Kosten, die den Kantonen in Zusammenhang mit Ausschaffungen entstehen, dem Bund verrechnet werden könnten.

Sommaruga warnte im Ständerat, dass der Bericht nicht die Patentlösung für alle Probleme sein könne. "Gäbe es ein einfaches Rezept gegen den Terror, hätten die Schweiz und andere Staaten schon lange Massnahmen ergriffen."