(sda) Die Schweiz kann dem Medicrime-Übereinkommen des Europarats beitreten. Damit soll der Handel mit gefälschten Medikamenten bekämpft werden.

Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat der Genehmigung und Umsetzung der Medicrime-Konvention zugestimmt, mit 175 zu 0 Stimmen. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.

Der Bundesrat will die Risiken des Handels mit gefälschten Medikamenten für Patienten und Patientinnen vermindern. Bis heute gelangen jedes Jahr schätzungsweise 20'000 illegale Arzneimittelsendungen in die Schweiz, wie der Bundesrat schrieb.

Geheime Überwachungen

Die Schweiz erfüllt die Anforderungen der Konvention weitgehend. Nötig sind nur punktuelle Anpassungen der Strafprozessordnung und des Heilmittelgesetzes, die im Nationalrat unbestritten waren.

Nationale Kontaktstelle ist das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic. Es soll künftig Massnahmen zur geheimen Überwachung anordnen können, die dann von den Strafverfolgungsbehörden durchgeführt werden.

Auf Medikamentenschachteln soll es zudem Sicherheitsmerkmale geben, dank derer gefälschte Packungen leichter erkannt werden können. Die Schweiz hatte die Konvention am 28. Oktober 2011 unterzeichnet, Anfang 2016 trat das Übereinkommen in Kraft.