(sda) Einige technische Grössen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden heute vom Bundesrat, vom Parlament oder vom Stimmvolk festgelegt. Damit sind sie politisch beeinflusst. Künftig sollen Mindestumwandlungssatz und Mindestzinssatz nach einer festen Formel berechnet werden. Der Ständerat will der nächsten Rentenreform aber nicht vorgreifen.

Er hat am Mittwoch beschlossen, eine Motion der Sozialkommission des Nationalrats auf Eis zu legen. Diese verlangt eine "Entpolitisierung" der technischen Parameter in der beruflichen Vorsorge. Im Nationalrat hat der Vorstoss eine Mehrheit gefunden.

Die kleine Kammer ist jedoch dem Antrag ihrer Kommission gefolgt und hat die Motion sistiert. Sie will die Vorschläge des Bundesrats für eine neue Reform der Altersvorsorge abwarten. Die Altersvorsorge 2020, die am 24. September 2017 an der Urne abgelehnt wurde, sah keine Änderungen im Verfahren zur Festlegung von Mindestumwandlungssatz und Mindestzinssatz vor.