Die keine Kammer hat am Mittwoch eine entsprechende Motion von Alex Kuprecht (SVP/SZ) mit 24 zu 18 Stimmen angenommen. Der Rat unterstützt den Vorschlag, auch bei den Tarifen für Laboranalysen von der behördlich festgelegten Analysenliste wegzukommen und stattdessen auf Tarifvereinbarungen zwischen Labors, Ärzten und Versicherern zu setzen.
Entsprechende gemeinsame Vorarbeiten von Leistungserbringern und Versicherern seien schon weit gediehen, und dieser Versuch einer Liberalisierung sei zu unterstützen, befand die Mehrheit.
Eine linke Minderheit argumentierte vergeblich dagegen und verwies auf die Blockaden, die sich bei den Verhandlungen zum Ärztetarif TARMED ergeben hatten. Diese Beispiele zeigten, dass Verhandlungen zwischen einer Vielzahl von Tarifpartnern auf beiden Seiten problematisch seien, sagte Liliane Maury Pasquier (SP/GE).
Wenn am Schluss ein Eingreifen des Bundesrats nötig werde, bleibe die angestrebte Autonomie bei der Tarifgestaltung de facto sehr eingeschränkt.
Effizienz nicht garantiert
Auch der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus und beantragte, die bisherige Tarif-Regelung für Laboranalysen beizubehalten. Bei einer Übertragung der Tariffestlegung auf die Tarifpartner müssten die Versichererverbände mit einer Vielzahl von Leistungserbringern Verhandlungen führen, führte Gesundheitsminister Alain Berset ins Feld.
Angesichts der Vielzahl der Leistungserbringer im Laborbereich und der Verhandlungspartner seitens Versicherer sei es fraglich, ob durch diese Kompetenzverschiebung ein einheitlicher Tarif nach KVG zustande komme und ob Anpassungen schneller möglich wären, als dies heute der Fall sei.
Die Motion geht nun in den Nationalrat.