Umstritten war, wie hoch die Schwelle für Gefährdungsmeldungen an die Kindesschutzbehörde Kesb sein soll. Der Ständerat wollte eine tiefere Hürde nach dem Grundsatz "lieber eine Meldung zu viel als eine zu wenig". Der Nationalrat wollte eine höhere Hürde, um grundlose Meldungen zu verhindern.
Die Einigungskonferenz entschied sich für einen Kompromiss zwischen den Versionen beider Räte. Demnach soll die Hürde für Meldepflichtige etwas höher sein als für jene, die Meldung erstatten können, aber nicht müssen.
Meldepflicht ausgedehnt
Der Kern der Vorlage ist die Ausdehnung der Meldepflicht. Künftig sollen nicht nur amtliche Personen wie Lehrerinnen und Sozialarbeiter, sondern auch Kita-Mitarbeiterinnen und Sporttrainer einer Meldepflicht unterliegen. Das soll vor allem den Schutz von Kleinkindern verbessern, die selten mit amtlichen Personen in Kontakt kommen.
Die Pflicht gilt für alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben. Sie müssen die Kesb einschalten, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist. Der Nationalrat hatte noch ein "ernsthaft" einbauen wollen. Der Ständerat wiederum wollte keine konkreten Hinweise verlangen.
Keine harten Fakten nötig
Er befürchtete, mit dieser Voraussetzung würden die Meldungen zu spät erfolgen - erst dann, wenn ein Kind bereits blaue Flecken oder einen gebrochenen Arm hat. In den Räten wurde aber klargestellt, dass "konkrete Hinweise" nicht "harte Fakten" sind. Es bedeute lediglich, dass bei einer Gefährdungsmeldung Anhaltspunkte gemeldet werden sollten, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Für Personen, die nicht meldepflichtig sind, sind konkrete Hinweise keine Voraussetzung für eine Meldung. Hier hat sich der Ständerat durchgesetzt. Im Gesetz ist verankert, dass jede Person der Kesb Meldung erstatten kann.
Kleinkinder besser schützen
Sommaruga stellte am Ende der Beratungen fest, dass mit der Vorlage der Schutz gefährdeter Kinder deutlich verbessert werde. Der Nationalrat hatte zunächst gar nicht darüber beraten wollen. Beim zweiten Anlauf stimmten SVP und FDP aber nicht mehr geschlossen dagegen.
Die Befürworter in den Räten wiesen auf die grosse Zahl von Misshandlungen hin. Jährlich müssten über 1500 Kinder deswegen in Spitälern behandelt werden. Rund die Hälfte sei unter sechs Jahre, ein Viertel unter zwei Jahre alt.
Genauer hinschauen
Jeder Fall von Kindesmisshandlung sei ein Fall zu viel, stellte Sommaruga fest. Es sei offensichtlich, dass eine Lücke bestehe - und das ausgerechnet bei den Kleinkindern. In den Beratungen wurde auch betont, dass es einzig darum gehe, genau hinzuschauen. Eine Meldung an die Kesb löse nicht zwingend Massnahmen aus.
Neu dürfen sich auch Ärztinnen, Psychologen und Anwälte an die Kindesschutzbehörde zu wenden, trotz des Berufsgeheimnisses. Wenn sie vom Berufsgeheimnis entbunden wurden, können sie der Kesb auch bei der Abklärung des Sachverhalts zu helfen. Für Anwälte geht hier das Berufsgeheimnis vor.