Heute ist der Bestand der Richter auf 65 Vollzeitstellen beschränkt. Die zusätzlichen Stellen erlauben es, die hängigen Asylrekurse abzubauen. Die gut 5000 hängigen Fälle sollen auf höchstens 1300 abgebaut werden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass ab 2019 die neuen Fristen zur Behandlung der Asylverfahren eingehalten werden können.
Die Asylgesetzrevision und die Aufstockung bildeten ein Ganzes, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Wer sich für die Beschleunigung der Asylverfahren einsetze, müsse diese Aufstockung unterstützen.
Noch 2013 hatten die Räte einen Antrag des Bundesrates für eine Aufstockung um drei Stellen abgelehnt. Die Mehrheit befand damals, neue Geschäftslasten sollten zuerst intern aufgefangen werden. Die SVP vertritt diese Auffassung noch heute.
Nicht alle Abteilungen hätten eine gleich grosse Geschäftslast, sagte Pirmin Schwander (SZ) Weniger belastete Abteilungen könnten in der Asylabteilung aushelfen. Zudem gebe es beim Bundesverwaltungsgericht organisatiorische und personelle Probleme, die nicht einfach durch eine Aufstockung aufgefangen werden könnten.
Der Nationalrat stimmte der Verordnung der Bundesversammlung, die die Grundlage dafür bildet, jedoch mit 119 zu 60 Stimmen zu. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.