Mit der einen Motion will Regazzi einen Fehlanreiz beseitigen: Unterschreiten Importeure die Vorgabe, emissionsarme Autos in die Schweiz zu bringen, sollen sie Ende Jahr das "Guthaben" nicht mehr mit der Einfuhr von Autos mit viel Schadstoffausstoss kompensieren. Das "Guthaben" soll vielmehr auf das Folgejahr übertragen werden können.
Es gehe nicht um eine Optimierungsmöglichkeit für Autohändler, sondern um die Beseitigung von Fehlanreizen, sagte Regazzi im Rat. Könne das Guthaben auf das Folgejahr übertragen werden, könnten die Emissionsvorschriften wirken und die Umwelt werde geschont.
Der Nationalrat unterstützte die Motion für eine entsprechende Anpassung der CO2-Gesetzgebung mit 125 zu 62 Stimmen und bei 5 Enthaltungen.
Mehrfache Gewichtung
Mit einer zweiten Motion von Regazzi will der Nationalrat den Bundesrat zudem beauftragen, besonders emissionsarme Fahrzeuge im Rahmen der CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen weiterhin mit dem Faktor 3,5 zu gewichten. Diesen Vorstoss nahm er mit 128 zu 62 Stimmen bei 1 Enthaltung an.
Von 2012 bis 2015 wurden Fahrzeuge mit einem Ausstoss unter 50 Gramm CO2 pro Kilometer mehrfach an den CO2-Flottendurchschnitt von Grossimporteuren angerechnet. Dabei nahm die Mehrfachgewichtung über die Jahre ab. Seit 2016 werden alle Fahrzeuge einfach gewichtet.
Regazzi sagte, mit der Beibehaltung der Mehrfachgewichtung könnten Importeure weiterhin zum Import möglichst vieler emissionsarmer Fahrzeuge angehalten werden, was den Wirkungsgrad der Emissionsvorschriften erhöhe.
Gegenteilige Wirkung
Umweltministerin Doris Leuthard argumentierte vergeblich, das Gegenteil sei der Fall. Viele Importeure erreichen die Zielwerte problemlos. Sie würden mit dem Vorstoss bestraft. Das würde zu einem grösseren Anteil von CO2-intensiven Fahrzeugen führen.
Auch den Vorstoss für die Übertragung von "Emissionsguthaben" auf das Folgejahr lehnte Leuthard ab. Die Importeure hätten bereits viel Flexibilität beim Erfüllen der Ziele der Emissionsvorschriften.
Beim neuen CO2-Gesetz würden indes gewisse Erleichterungen beim Vollzug geprüft. Die geforderte Übertragung der Emissionsziel-Unterschreitung gehöre aber nicht dazu.
Die beiden Motionen gehen nun an den Ständerat.