Der Nationalrat hatte bisher die Schwelle für einen Registereintrag für Einzelunternehmen bei einem Umsatz ab 500'000 Franken setzen wollen. Die SVP wollte dabei bleiben, unterlag aber mit 110 zu 59 Stimmen und bei 3 Enthaltungen.
Der Ständerat, der das Geschäft als Erstrat behandelte, beharrte auf einem Umsatzerlös ab 100'000 Franken pro Geschäftsjahr, der heutigen Regelung. Die Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrates beantragte nun, sich dieser Version anzuschliessen, um eine Einigungskonferenz zu vermeiden.
Höheren Schwellenwert prüfen
Sprecher Beat Flach (GLP/AG) verwies dabei auf ein von der Kommission verfasstes Postulat zur Erhöhung des Schwellenwerts. Die Rechtskommission wolle den Bundesrat beauftragen, zu evaluieren, ob eine Erhöhung auf Grund der geänderten Geldwerte angezeigt sei.
Bundesrat und Ständerat hatten vor einer Erhöhung zum Nachteil von Gläubigerschutz und Transparenz gewarnt. Denn die meisten der 157'000 im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmen erreichen die Umsatzschwelle von 500'000 Franken nicht. Für sie würde daher die an den Registereintrag geknüpfte Konkursbetreibung wegfallen.
Das hätte zur Folge, dass die Unternehmen auf Pfändung betrieben werden müssten. Nicht bezahlte Arbeitnehmer haben in diesem Verfahren keinen Vorrang und gehen in der Regel leer aus. Zudem kann bei der Pfändung nicht wie beim Konkurs ein Schlussstrich gezogen werden, was einen neuen Anlauf erschwert.
Ausnahme für Landwirte
Angehörige der freien Berufe sowie Landwirte müssen sich nicht ins Register eintragen lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie kein kaufmännisches Gewerbe betreiben.
Im Handelsregister können sich Geschäftspartner oder Gläubiger über die rechtlichen Verhältnisse in einem Unternehmen informieren. Dieses erleichtert damit den Geschäftsverkehr und stärkt die Rechtssicherheit.
Mit der Revision soll das Handelsregister modernisiert werden. Insbesondere sollen eingetragene Personen künftig eindeutig identifizierbar sein. Dazu soll die AHV-Versichertennummer verwendet werden. Über diese Elemente sind sich die Räte bereits einig geworden.