Die grosse Kammer sprach sich am Mittwoch oppositionslos dafür aus, in einer Frage der Zuständigkeiten dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen. Der Nationalrat wollte ursprünglich im Gesetz verankern, dass ein Einzelrichter komplexe Fälle an die dreiköpfige Strafkammer überweisen kann.
Der Ständerat lehnte dies ab mit der Begründung, dass die Bestimmung nicht nötig sei. Sie entspreche einem Anliegen, das mit der Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht - dem Kern der Vorlage - aufgenommen worden sei.
Überprüfung des Sachverhalts
Damit ist die Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht bereinigt. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass künftig bei allen Straffällen in der Zuständigkeit des Bundes auch der Sachverhalt von zwei unabhängigen Instanzen beurteilt werden kann. Die erste ist das Bundesstrafgericht, die zweite die neue Berufungskammer.
Heute kann ein Urteil des Bundesstrafgerichts nur beim Bundesgericht angefochten werden. Dieses kann zwar die Anwendung der rechtlichen Grundlagen, nicht aber den Sachverhalt überprüfen.
Anders ist es in den Kantonen. Dort regelt die Strafprozessordnung, dass Urteile erstinstanzlicher Gerichte sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht uneingeschränkt überprüft werden können.
Zur Umsetzung der Forderung müssen nun einerseits im Strafbehördenorganisationsgesetz die Grundlagen für die Berufungskammer am Bundesstrafgericht geschaffen werden. Zudem sollen für alle Kammern des Bundesstrafgerichts Vizepräsidien eingeführt werden. Andererseits braucht es eine Anpassung der Richterverordnung und der Verordnung über die Richterstellen am Bundesstrafgericht.
Nach Einschätzung der vorberatenden Kommission dürfte die Kammer jährlich rund 10 bis 15 Fälle zu beurteilen haben. Dafür müssten zwei zusätzliche Richterinnen oder Richter mit Teilzeitpensen eingestellt werden, ordentliche Richter könnten bei Bedarf aushelfen. Die Berufungskammer soll die bestehende Infrastruktur des Bundesstrafgerichts mitbenutzen dürfen.
Linker Vorstoss
Anlass für die Änderung ist eine Motion des Baselbieter Ständerats Claude Janiak (SP). Janiak forderte die Ausweitung der sogenannten Kognition, weil mit der heutigen Regelung ein Beschuldigter benachteiligt sein könnte, wenn eine Instanz den Sachverhalt feststellen kann und dieser dann unveränderlich dasteht.
Weil das Bundesgericht dagegen Sturm lief, forderte das Parlament den Bundesrat dann aber auf, eine gesetzliche Grundlage für eine eigenständige Berufungskammer am Bundesstrafgericht zu erarbeiten.
Die SVP-Fraktion war gegen die Revision und bevorzugte die geltende Regelung. Sie wolle keine Lösung, bei der die Richter die Urteile ihrer eigenen Kollegen beurteilen müssen. Bei Bedarf könne das Bundesgericht den Sachverhalt schon heute neu feststellen.
Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.