Wer unbefugt den Inhalt geheimer Akten, Verhandlungen oder Untersuchungen veröffentlicht, soll nach dem Willen des Nationalrats künftig nur dann mit einer Strafe rechnen müssen, wenn es ein zwingendes Geheimhaltungsinteresse gibt.
Nach geltendem Recht ist die Veröffentlichung amtlicher Geheimnisse grundsätzlich unter Strafe zu stellen. Der Richter kann nur dann von der Strafe absehen, wenn das Geheimnis "von geringer Bedeutung" ist.
Mit der Änderung würde das Gesetz der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) angepasst. Neu wäre dadurch eine gerichtliche Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse und dem Veröffentlichungsinteresse gesetzlich vorgeschrieben.
Der Verrat militärischer Geheimnisse oder von Staatsgeheimnissen bliebe nach wie vor strafbar.
Keine ersatzlose Streichung
Die Rechtskommission hat die Gesetzesänderung aufgrund einer parlamentarischen Initiative von alt Nationalrat Josef Lang (AL/ZG) ausgearbeitet. Dieser hatte allerdings die ersatzlose Streichung des Straftatbestandes gefordert, der die Medien- und Meinungsäusserungsfreiheit seiner Ansicht nach zu stark einschränkt.
In der Vernehmlassung wurde jedoch in vielen Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass der Artikel eine wichtige Grundlage für den Schutz des Meinungsbildungsprozesses der Behörden bilde.
Die von der Kommission vorgelegte Variante sei ausgewogen, befand am Mittwoch auch die Mehrheit des Nationalrats.
Eine vollständige Aufhebung des Straftatbestandes hätte nicht mehr Transparenz zur Folge, sondern lediglich mehr reisserische Artikel, sagte etwa Natalie Rickli (SVP/ZH). Es würden voraussichtlich zunehmend Skandale aufgedeckt, die gar keine seien. Der Vorschlag der Kommission, die eine Abwägung vorschreibe, sei deshalb zielführender.
Auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga begrüsste diese Variante. Der Bundesrat hatte schon 1996 die Aufhebung des Straftatbestands gefordert. Die Räte lehnten dies jedoch ab.
Nur die SP hätte an sich die vollständige Aufhebung des Straftatbestandes begrüsst. Eine solche schaffe die grösste Transparenz und sei für alle Beteiligten die einfachere Regelung, sagte Laurence Fehlmann Rielle (SP/GE). Auch würde das für Journalisten mehr Sicherheit schaffen. Militärische Geheimnisse seien ja bereits durch andere Bestimmungen geschützt.
Das Geschäft geht nun an den Ständerat.