Die Grundsätze des Allgemeinen Teils gelten für alle Sozialversicherungen, mit Ausnahme der beruflichen Vorsorge. Das Gesetz trat 2003 in Kraft und ist seither noch keiner Revision unterzogen worden. Parlament, Rechtsprechung, Vollzug und Wissenschaft haben inzwischen zahlreiche Revision angeregt.
Heute dürfen zum Beispiel Rentenzahlungen erst eingestellt werden, wenn sich Verurteilte im Straf- oder Massnahmenvollzug befinden. Die Politik wurde aktiv, als sich ein verurteilter Kinderschänder nach Thailand absetzte und weiterhin eine IV-Rente bezog. Nun hat der Ständerat beschlossen, dass die Leistungen bereits sistiert werden können, wenn sich jemand dem Vollzug entzieht.
Kosten als Hürde
Weiter sollen künftig einheitliche Regeln für die vorsorgliche Einstellung von Leistungen gelten. Voraussetzung ist ein begründeter Verdacht, dass Leistungen unrechtmässig bezogen oder dass Melde- oder Kontrollpflichten verletzt wurden. Unrechtmässig bezogene Leistungen sollen während dreier Jahre zurückgefordert werden können. Heute läuft die Frist nach einem Jahr ab.
Wer mit unwahren Angaben eine Versicherungsleistung erwirkt hat, soll die Mehrkosten künftig selber bezahlen müssen. Gemeint sind damit insbesondere die Kosten für Versicherungsdetektive. Kostenpflichtig werden auch die Verfahren vor kantonalen Versicherungsgerichten, wenn das entsprechende Gesetz dies vorsieht. Der Ständerat hofft, dass dadurch die Zahl der Beschwerden abnimmt.
Im IV-Bereich gilt schon heute eine Kostenpflicht. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass der Aufwand eher steige, sagte Pascale Bruderer (SP/AG). Die Betroffenen hätten oft Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wodurch sich die Kosten bloss verlagerten. Der Ständerat stimmte der Kostenpflicht trotzdem mit 29 zu 14 Stimmen zu.
Volk soll mitreden
Abgelehnt hat der Ständerat hingegen den Vorschlag des Bundesrats zur Genehmigung von Sozialversicherungsabkommen. Dieser wollte Abkommen mit ähnlichem Inhalt wie bereits bestehende vom fakultativen Referendum ausnehmen. Das Parlament hatte eine solche Kompetenzverschiebung bereits im Zusammenhang mit anderen Gesetzen abgelehnt.
Mit der Revision wird das Sozialversicherungssystem zudem besser mit der EU koordiniert und eine Rechtsgrundlage für den elektronischen Datenaustausch geschaffen. In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage einstimmig gut. Diese geht nun an den Nationalrat.