Der Bundesrat soll im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Revision des Bauvertragsrechts die Bestimmungen dazu konkretisieren. Er zeigte sich einverstanden.
Nach geltendem Recht können Handwerker und Bauunternehmer ein gesetzliches Grundpfandrecht errichten, wenn sie mit Arbeit oder Material zu einem Bau beigetragen haben. Damit sichern sie ihre Forderungen. Der Eigentümer des Grundstücks kann die Eintragung des Pfandrechts im Grundbuch abwenden, indem er für die Forderung "hinreichende Sicherheit leistet".
Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids erfüllt eine Bankgarantie, die zwar den Kapitalbetrag, nicht aber die zeitlich unlimitiert geschuldeten Verzugszinsen abdeckt, die Anforderungen an eine hinreichende Sicherheit nicht, wie Burkart erklärte.
Das führe in der Praxis bei der Ablösung von Bauhandwerker-Pfandrechten insbesondere durch Bankgarantien und Realsicherheiten zu Schwierigkeiten. Die Revision solle den Schutz der Handwerker und Unternehmer nicht schwächen, sondern im Interesse der Praxis die Voraussetzungen an die "hinreichende Sicherheit" konkretisieren.