(sda) Öffentliche Spitäler sollen häufiger Leistungen öffentlich ausschreiben müssen. Das verlangt der Nationalrat. Dadurch erhofft er sich eine finanzielle Entlastung der Kantone.

Kantone richteten unter dem Begriff "gemeinwirtschaftliche Leistungen" jedes Jahr hunderte Millionen Franken an Spitäler aus, erklärte Verena Herzog (SVP/TG). Diese Zahlungen geschähen in grösster Intransparenz und freihändig.

Herzog verlangt, dass diese Leistungen in Zukunft dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellt werden. Davon verspricht sie sich erhebliche Preisvorteile und Effizienzgewinne zugunsten der kantonalen Finanzen.

Herzog stützt sich auf eine Studie des Bundesamtes für Gesundheit von 2016. Diese hatte festgestellt, dass die verfügbaren Daten keinen Vergleich der Finanzierung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen und Investitionen zulassen. Zwischen den Kantonen gebe es grosse Unterschiede.

Der Bundesrat teile zwar das Anliegen, die Transparenz bei der Spitalfinanzierung zu erhöhen, erklärte Gesundheitsminister Alain Berset. Der Bund besitze aber keine rechtliche Grundlage für einen Eingriff, weil er auch nicht für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen aufkomme.

Diese Argumentation überzeugte den Nationalrat nicht. Er hiess die Motion am Mittwoch mit 100 zu 92 Stimmen gut. Nun ist der Ständerat an der Reihe.