Die grosse Kammer war in der Frühjahrssession nicht auf die Vorlage eingetreten. Sie zweifelt am Nutzen und fürchtet hohe Kosten. Tritt der Nationalrat ein zweites Mal nicht auf das Gesetz ein, ist dieses erledigt.
Der grossen Mehrheit im Ständerat liefe dieses Szenario sehr zuwider. Oppositionslos folgte die kleine Kammer am Mittwoch ihrer vorberatenden Kommission und stimmte ein zweites Mal für Eintreten.
Der Ständerat hatte das Gesetz im Dezember 2017 nach dessen Beratung einstimmig angenommen. Dieses soll dafür sorgen, dass Computersysteme in der Bundesverwaltung besser vor Angriffen und Missbrauch geschützt sind. Die in verschiedenen Erlassen verstreuten rechtlichen Grundlagen werden in dem Gesetz zusammengefasst.
Die Vorlage sei von den parlamentarischen Aufsichtsorganen mit Nachdruck gefordert worden, sagte Ständerat Isidor Baumann (CVP/UR), Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission. Das Gesetz sei nötig, weil es eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken darstelle.