(sda) Stockwerkeigentümer sollen nicht gezwungen werden, zum Schutz vor Überschuldung und Wertzerfall einen Fonds für Sanierungsarbeiten anlegen zu müssen. Der Nationalrat hat am Montag eine parlamentarische Initiative abgelehnt.

Thomas Hardegger (SP/ZH) verlangte, dass eine Stockwerkeigentümergemeinschaft obligatorisch einen Erneuerungsfond führen muss. Der Fonds würde eine langfristige Planung ermöglichen und kostentreibende, unkoordinierte Einzelmassnahmen oder den Wertzerfall der Liegenschaft verhindern, sagte Hardegger. Ein obligatorischer Fonds würde einer Verschuldung der Stockwerkeigentümer vorbeugen.

"Ein einziger querulatorischer Eigentümer kann ein ganzes Vorhaben blockieren", sagte Min Li Marti (SP/ZH). Sanierungsarbeiten könnten so verhindert oder verzögert werden, weil sich einzelne Eigentümer die Sanierung nicht leisten könnten. Ein Obligatorium wäre im Interesse aller.

Der Rat folgte jedoch der Argumentation seiner Rechtskommission. Diese sieht keinen Mehrwert in einer Erweiterung des Zivilgesetzbuches, weil bereits im geltenden Recht die Möglichkeit bestehe, einen Erneuerungsfonds zu schaffen, wie Kommissionssprecher Giovanni Merlini (FDP/TI) erläuterte. Die Kommission möchte zudem den Bericht des Bundesrats abwarten, welcher prüft, ob eine Gesetzesrevision nötig ist.

Das Problem sei zudem nicht nur der Erneuerungsfonds, sondern insbesondere die Beschlussfassung und die nötigen Quoren, sagte Hans Egloff (SVP/ZH). Darauf biete die Initiative keine Lösung.