(sda) Leistungen von Apotheken soll die Grundversicherung auch vergüten können, wenn die Apotheken während einer Behandlung keine Medikamente abgeben. Das verlangt das Parlament mit Blick auf das Sparpotenzial.

Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat eine Motion von Erich Ettlin (CVP/OW) oppositionslos unterstützt. Der Vorstoss wurde damit an den Bundesrat überwiesen.

Heute würden Beratungen und Abklärungen von Apotheken nur vergütet, wenn dabei ein von einem Arzt verschriebenes Medikament abgegeben werde, begründete Ettlin den Vorstoss. Apotheken könnten aber bei solchen Behandlungen auch mit Leistungen ohne Medikamentenabgabe Einsparungen herbeiführen.

Für die Teilnahme an nationalen und kantonalen Präventionsprogrammen will Ettlin Apotheken ebenfalls abgelten. Auch für Impfungen, die die Grundversicherung bezahlt, sollen Apotheken abgegolten werden.

Der Bundesrat zeigte sich in seiner schriftlichen Antwort einverstanden mit dem Vorstoss. Er befürchtet aber, dass die Kassen dadurch bedeutend mehr Leistungen vergüten müssten. Die unkontrollierte Zunahme von Leistungen wäre die Folge, warnte er.