Der Ständerat hat am Mittwoch einer vom Nationalrat angenommenen Motion von Balthasar Glättli (Grüne/ZH) stillschweigend zugestimmt. Der Vorstoss wurde damit an den Bundesrat überwiesen.
Heute sei oft unklar, an wen sich Private oder Behörden bei Rechtsfällen im Internet wenden müssten, sagte Glättli im Nationalrat. Mit einem obligatorischen Zustelldomizil könnten allfällige Rechtsansprüche, zum Beispiel bei Persönlichkeitsverletzungen oder Datenschutzverletzungen im Internet, leichter geltend gemacht werden.
Betroffen von der neuen Regelung wären gemäss Motionstext Unternehmen, die gewinnorientierte soziale Netzwerke mit mehr als 200'000 registrierten Nutzerinnen und Nutzern in der Schweiz betreiben.
Ein ähnlicher Vorstoss war bereits an den Bundesrat überwiesen worden. Dieser verlangt, dass soziale Netzwerke, die sich mit ihren Dienstleistungen an Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten richten, über eine Vertretung oder ein Zustelldomizil in der Schweiz verfügen.
Den Räten ist bewusst, dass sie die Internetgiganten kaum zwingen können, sich an diese Vorgabe zu halten. Darum verpflichten sie den Bundesrat gleichzeitig, auf internationaler Ebene eine Lösung für das Problem der Rechtsdurchsetzung im Internet zu erzielen.